Die prekäre Versorgungslage nach dem 2. Weltkrieg nutzten Schleichhändler, so genannte „Hamsterer“, aus, um aus dieser Notsituation Kapital zu schlagen. Andererseits war der Schleichhandel für die Landbevölkerung aber eine Notwendigkeit, um an die Waren, die käuflich nicht zu erwerben waren, heranzukommen. Die Kontrollen der Gendarmerie waren genau und die Strafen für Schwarzhandel streng. Für die Verantwortlichen der Agrarbehörden waren so manche Aktionen jedoch übertrieben und nicht nachvollziehbar.
So schrieb die Bezirksbauernkammer Eisenstadt an das Landesernährungsamt am 8. April 1946: „Frau C.K. Kleinhöflein bei Eisenstadt wurden am 6. April 1946 vom Gendarmerieposten Neufeld laut beiliegender Bestätigung verschiedene Naturalien beschlagnahmt. Die in der Bestätigung angeführte Gerste, Hafer, Bohnen und Kartoffeln dienen als Saatgut und ist eine Einfuhr in das Burgenland sehr begrüssenswert, da ja unsere Landwirtschaft äußerst schlecht mit Saatgut beteilt wurde.
Überhaupt ist die Beschlagnahme von 3 kg Kartoffeln und 2 kg Bohnen lächerlich. Ich bitte diese angeführten Produkte freigeben zu lassen, damit sie dem Anbau zugeführt werden können. Die beschlagnahmten 30 kg Mehl gibt Frau K. an, wurden ihr von den Russen übergeben, da man ihr 15 l Wein sozusagen mit Gewalt abgenommen hatte und dieser Wein sollte als Tauschobjekt für Saatwicke dienen. […]“
(BLA, Ernährungsamt 1946-67-1946)
Hinterlasse einen Kommentar