Noch im Mai/Juni 1945 wurden die NSDAP und all ihre Gliederungen verboten, jede Wiederbetätigung wurde unter schwere Strafe gestellt und das Kriegsverbrechergesetz zur Ahndung von Verbrechen während der NS-Zeit beschlossen. Im engeren Sinn verstand man darunter die Ausschaltung der ehemaligen Nationalsozialisten aus dem öffentlichen Leben und deren teilweise außergerichtliche Bestrafung in Form von „Sühnemaßnahmen“. Zudem wurden die ehemaligen Nationalsozialisten dazu verpflichtet, sich registrieren zu lassen. In Bittschreiben strebten sie die Streichung aus den NS-Registrierungslisten an. Dabei versuchten sie ihre Mitgliedschaft zu verniedlichen und zu verdeutlichen, dass sie zur Mitgliedschaft gezwungen worden seien und sich in einer wirtschaftlichen Zwangslage befunden hätten.
„Mönchhof, 7. August 1945
An die Österreichische Staatsregierung in Wien
Auf Grund des Verbotsgesetzes habe ich mich zur Registrierung im Gemeindeamt Mönchhof gemeldet. Ich bitte um Nachsicht von der Regisitrierung und begründe mein Ansuchen wie folgt: […] Im Juni 1939 bin ich der NSDAP beigetreten. Grund meines zur NSDAP:
Ich habe drei Söhnen das Studium gewährt. Nachdem J. seine Prüfung gut bestand, hoffte ich für ihn eine Anstellung. Es kam nicht so, weil ich nicht Mitglied der NSDAP war. O. und M. ließ man es auch fühlen, daß der Vater nicht Mitglied der NSDAP ist. Der berüchtigte Naziführer X. verwehrte M. zweimal das Aufsteigen in die nächsthöhere Klasse.
Um meinen Kindern auch die Möglichkeit im Rahmen der Gerechtigkeit ihren Platz zu erringen. Trat ich der NSDAP bei. Auf das Drängen des ehemaligen Ortsgruppenleiters hat man mir auch die Funktion eines Beauftragten für die Weinaufnahme aufoktruiert [sic!]. Ich habe in diesem Auftrage stets im Sinne der Gerechtigkeit gehandelt.
Ich habe aus der Mitgliedschaft keinen Vorteil gezogen und die Grudsätze der Demokratie und Menschlichkeit stets hochgehalten. Auch habe ich niemanden durch irgendwelches Handeln einen Schaden zugefügt.“ (BLA Entnazifizierungsakte, Gemeinde Mönchhof)
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