Nach der Aufhebung der Grundherrschaft mussten die Verwaltungsarbeiten neu organisiert werden. In den Gemeinden übernahm diese Arbeiten der Notär, der von der Gemeinde gewählt wurde, von dieser angestellt wurde und dem Richter untergeordnet war. Seine Hauptaufgabe war die Durchführung der Verordnungen der Staats- und Munizipalbehörden. Der Notär war auf Lebenszeit gewählt. Er konnte jedoch wegen nachgewiesener Unfähigkeit und Amtsmissbrauch entlassen werden. Ab 1900 waren der Abschluss eines Obergymnasiums und die Ablegung von Gemeindeverwaltungskursen notwendig. 1896 wurde der Notär auch Standesbeamter und nach der Angliederung an Österreich trug er den Titel „Amtmann“. Der Notär war eine der führenden Persönlichkeiten der Gemeinde und hatte zumeist großes Ansehen. Nicht jede Gemeinde hatte jedoch Glück mit ihren Nötären.
Die Wieselburger Zeitung berichtet 1903 unter dem Titel „Ein durchgebrannter Notär“: „Die Gemeinde Sásony (Winden) hart an der Grenze des Ödenburger Comitats gelegen, hat ein eigenes Pech in der Notarsfrage. Mit dem früheren Notar Ziegelhofer lag die Ortschaft in ewiger Fehde, was schliesslich zur Folge hatte, dass der Notar abdankte. Seit dieser Zeit wirkte der Substitut Josef Farkas als provisorischer Notar. Farkas scheint durchaus nicht die Absicht gehabt zu haben, sich in Winden einen dauernden Platz zu erobern, denn eines schönes Tages lies er das Notariat im Stiche und verduftete. Der Sásonyer Insasse Franz Wolf war mit dieser plötzlichen Abreise insoferne nicht zufrieden, weil er dem Farkas einen Schuldschein im Werthe von 1037 zur Intabulirungsveranlassung [sic!] behäudigt hatte; ausserdem liefen noch mehrere ähnliche Anzeigen gegen den flüchtigen Farkas ein, in Folgedessen wurde der besagte Substitut in Purbach verhaftet und der Strafbehörde eingeliefert.“
(Wieselburger Zeitung vom 1.2.1903, S. 3)
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