Nachdem das neue Bundesland Burgenland für seine Identitätsstiftung Wappen, Fahne und Patron bereits auserkoren hatte, ging die burgenländische Landesregierung daran, eine burgenländische Landeshymne zu suchen. Zunächst wurde 1935 mittels eines Wettbewerbes ein Text für eine Hymne ausgeschrieben. Dieser Text sollte laut Ausschreibung „Freude und Stolz auf die burgenländische Heimat und die Zugehörigkeit zum burgenländischen Volk“ und „die Verbundenheit mit dem großen österreichischen Vaterland“ ausdrücken. Die Oberwarther Sonntagszeitung informierte über den Wettbewerb:
„Auf Grund der Ausschreibungen, zunächst für den Text einer burgenländischen Landeshymne, sind bisher bereits einige Einsendungen eingelaufen. Um jedes Mißverständnis zu beseitigen, wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß jetzt ausschließlich der Text ausgeschrieben wurde und zu einem späteren Zeitpunkt eine ähnliche Ausschreibung wegen der Vertonung des ausgewählten Textes gemacht wird. Die Verwendung der österreichischen Bundeshymne („Sei gesegnet”) kommt allerdings nicht in Frage. Es ist daher nicht notwendig, die burgenländische Landeshymne im Versmaß und Strophenbau der österreichischen Bundeshymne zu dichten.“
(Oberwarther Sonntags-Zeitung vom 20.10.1935)
Im Feber 1936 wurde bekannt gegeben, dass der Text von Dr. Ernst Görlich, Lehrer an der katholischen Lehrerinnenbildungsanstalt in Steinberg, „Mein Heimatvolk! Mein Heimatland, mit Österreich verbunden!“ zum Sieger erklärt worden war. Wenig später wurde die Vertonung per Wettbewerb ausgeschrieben, welchen der Pöttschinger Peter Zauner gewann. So konnte 1936 offiziell die burgenländische Landeshymne gesetzlich verankert werden. Die Hymne hatte jedoch nur zwei Jahre Bestand, da das Burgenland mit Wirkung vom 1. Oktober 1938 auf die Reichsgaue Steiermark und Niederdonau aufgeteilt wurde.
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