Zur Zeit der Angliederung des Burgenlandes an Österreich waren rund zwei Drittel der Bevölkerung in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt. Das größte Problem der burgenländischen Landwirtschaft bestand in der Besitzverteilung. 30.581 (70,4%) Kleinbauern besaßen nur 24,3% der Kulturfläche des Landes und ihre Betriebe waren durchschnittlich nicht größer als 10 Joch (5,7 ha). Währenddessen besaßen 15 adelige und kirchliche Großgrundbesitzer ein Viertel des Landes. Die Bodenreformdebatte führte in den 1920er Jahren zwischen den Parteien zu großen politischen Auseinandersetzungen. Insbesondere die sozialdemokratische Partei forderte unaufhörlich die Bodenreform und sicherte sich so einen beträchtlichen Einfluss auf die Kleinbauernschaft. Die regierende christlich-soziale Partei konnte sich aus diesem Grund dem Thema nicht verschließen und sprach sich ebenso für eine Reform aus. Diese sollte jedoch ohne Zwangsmaßnahmen erfolgen.
So schrieb der damalige Kammeramtsdirektor der Burgenländischen Landwirtschaftskammer und spätere Landeshauptmann Dipl. Hans Sylvester im April 1929:
„Eine Bodenreform im Burgenland kann nicht durch Grundenteignung und Aufteilung erfolgen. In das Kapitel der Agrarreform gehören vor allem die Besitzregulierungen (Arrondierung und Kommassierung), sowie Entwässerung, Flußregulierung, die Kultivierung von Ödland und die Bereinigung der Urbarialverhältnisse […]. Diese Fragen sind weit wichtiger und effektvoller als eine bloße Korrektur in der Besitzverteilung, weil eine solche nur neue wirtschaftliche Probleme aufwirft. An eine Enteignung des Großgrundbesitzes ohne entsprechende Bezahlung ist nicht zu denken. Damit würden die im Verfassungsgesetz für Österreich festgesetzten Grundsätze betreffend das Privateigentum durchbrochen werden. Außerdem würden sicherlich auch außenpolitische Komplikationen eintreten, da ja unsere Großgrundbesitzer zum Großteil Ausländer sind und infolge ihres großen Einflusses bei den derzeitigen Machthabern der Weltpolitik das ganze Problem unmöglich machen.“
(Burgenländische Heimat“ vom 19. April 1929, S. 1)
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