Nach der endgültigen Angliederung des Burgenlandes an Österreich wurden die Beamten bezüglich ihrer staatsbürgerlichen Einstellung überprüft. „Ungarntreue“ bzw. „ungarnfreundliche“ Beamte mussten ihren Dienst quittieren und wurden auch aus dem Burgenland/Österreich ausgewiesen. So erhielt auch Josef Varady, ein ehemaliger Lehrer an der landwirtschaftlichen Schule in Nickelsdorf, am 22. April 1922 vom Landeregierungsrat in Eisenstadt die Aufforderung, den Staat zu verlassen:
„Sie werden infolge ihres staatsfeindlichen Verhaltens, dessentwegen bereits ihre Enthebung von der Lehrtätigkeit erfolgt ist, aus dem Gebiete des Burgenlandes ausgewiesen und aufgefordert das Land binnen 14 Tagen zu verlassen.
Die Bewilligung zur Grenzüberschreitung und Übersiedlung wird ihnen über schriftliches Ansuchen sofort ausgefertigt werden.“
Dem ausgewiesenen Lehrer Josef Varady wurde nach einem Ansuchen gestattet, seine Lebensmittelvorräte, Vieh und die Möbelstücke über die Grenze nach Ungarn zu bringen. Zu diesem Zweck stellte ihm die Gemeinde für den Abtransport zwei Personen und ein Fuhrwerk kostenpflichtig zur Verfügung.
(Privatarchiv Peter Limbeck, Nickelsdorf)
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