Um Feldfrevel, Diebstähle auf den Feldern oder Besitzstörungen wirksam eindämmen und bekämpfen zu können, beschäftigte die politische Gemeinde Feldhüter. Ihre Aufgaben bestanden darin, mittels Patrouillengängen Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen bzw. Täter ausfindig zu machen.
Auch die Gemeinde Halbturn beschäftigte drei Feldhüter und musste diese zwecks Abgaben bei der burgenländischen Landwirtschaftskrankenkasse in Sauerbrunn melden:
„Die drei Feldhüter Ludwig G., Johann A. und Jakob M. wurden ab 19. März 1929 in den Dienst genommen und erhalten vom Tage der Aufnahme bis 31. Dezember 1929 einen Gesamtlohn für diese Zeit von je 10 Meterzentner Weizen und je 10 Meterzentner Korn. Pro Tag berechnet entfallen pro Mann je 3,45 kg Weizen und je 3,45 kg Korn. Die Frucht wird am Tage der Auszahlung mit dem jeweiligen ortsüblichen Lohn, derzeit steht Weizen und Korn egal mit 35 S. per 100 kg, berechnet.“
(Gemeindearchiv Halbturn. Korrespondenz 1929. Zl.49/1929)
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