In der sozialen Hierarchie befanden sich die Hirten/Halter am unteren Ende. Die Armut der Hirten brachte es mit sich, dass ihre Kinder schon sehr früh eine Arbeit annehmen mussten. Ein sozialer Aufstieg war damit kaum möglich. Die Entlohnung der Hirten erfolgte durch die Urbarialgemeinde.

schweinehirte

Schweinehirt in Drassmarkt (Quelle: Burgenländische Landwirtschaftskammer)

Gemeinde Halbturn an das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland:
„Zu ihrer Anfrage vom 23.3.1950 geben wir ihnen bekannt, dass das Einkommen des Schweinehirten nicht konstant ist, sondern sich meist jährlich ändert.
Für das Jahr 1950 erhält der Schweinehirt Josef Enkelyi von den Schweinebesitzern folgende Jahresentlohnung pro Schwein:
10 kg Brotgetreide, 5 Schilling, 1 Laib Brot zu 1 kg

Das sind ungefähr jährlich:
1200 kg Brotgetreide, 600 Schilling, 120 kg Laib Brot.

Bemerkt wird hiezu, dass er davon eine Familie bestehend aus 3 Personen zu erhalten ist.“ (Quelle: Gemeindearchiv Halbturn, 1950) 

(Zum Vergleich: Nach einem Marktbericht vom 19. April 1950 bezahlte man in Oberwart für ein Ferkel zwischen 160 – 390 Schilling. – BF 7.5.1950)