1921 wurde mit der VII. Novelle zum Krankenversicherungsgesetz eine verpflichtende Krankenversicherung für Dienstboten und teilweise für Familienangehörige geschaffen. 1925 wurde diese Novelle zu einem Bundesgesetz. Die Widerstände gegen die Krankenversicherung und das Unverständnis waren groß, wie ein Bericht des Gendarmeriepostenkommandos Pinkafeld im Dezember 1930 zeigt:
„In der Gemeinde Kroisegg wird die landwirtschaftliche Krankenkasse lebhaft kritisiert, da dortselbst ein Landwirt, welcher noch einen schulpflichtigen Knaben (8 Jahre) ganzjährig im Hause hat, demselben Verpflegung, Wohnung und Bekleidung gibt und ihn in den Sommermonaten, nach der Schulzeit zum Hüten seiner Kühe verwendet, in der landwirtschaftlichen Krankenkasse anmelden und hiefür Beitrag zahlen muß. Ein anderer Landwirt in der gleichen Gemeinde wurde sogar, weil er die Anmeldung eines solchen Kindes unterließ, gestraft.“
(BLA. Polizei 1931. I-16/1931)
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