Die Vernachlässigung bzw. das Verbot der deutschen Sprache wurde vor 1921 in den mehrheitlich deutschsprachigen Dörfern Westungarns nicht nur als Repression, sondern auch als Arbeitshindernis angesehen. So machten sich auch die Eltern der Schulkinder in Tschurndorf Sorgen um die sprachlichen Qualitäten ihrer Kinder in Hinblick auf spätere Arbeitsstellen und wandten sich an die Behörden.
Gesuch der Bewohnerschaft der Gemeinde Tschurndorf an den Ödenburger Komitatsverwaltungsausschuss am 2. Jänner 1915:
„Von den Eltern der Schüler wird gewünscht, der Komitatsverwaltungsausschuss möge verordnen, dass in der staatlichen Schule die deutsche Sprache so mündlich, wie schriftlich unterrichtet werde. Die Gemeinde liegt an der österreichisch-ungarischen Grenze. Die Kinder gehen nach Österreich ein Handwerk erlernen, verdienen dort ihr Brot, es kann behauptet werden, dass sie ständig dort aufhalten, so ist es notwendig die deutsche Sprache in Wort und schriftlich zu besitzen.
(Ödenburger Komitatsverwaltungsausschuss Zl. Ad 224/1915. Sign. III. 224/1915)
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