Mit dem Eisernen Vorhang bringt man in Österreich zumeist die ehemaligen Grenzbefestigungsanlagen zu Ungarn und der Tschechoslowakei in Verbindung. Die Sperranlage zum südlichen Nachbarland Jugoslawien gerät meist in den Hintergrund. Auch aus dem kommunistischen Jugoslawien, mit seinem eigenständig ausgeprägten Sozialismus und seinen teilweisen Reisefreiheiten, insbesondere seit dem bilateralen Abkommen zwischen Österreich und Jugoslawien 1966, suchte man die Flucht. Die Hoffnung auf Freiheit, Demokratie und bessere wirtschaftliche Verhältnisse veranlassten Personen, nach Österreich zu fliehen. Auch das Burgenland grenzte im Bezirk Jennersdorf neun Kilometer an Jugoslawien und war somit mit dieser Fluchtbewegung konfrontiert. Immer wieder kam es zu Aufgriffen der Grenzbehörden. Exemplarisch soll dies ein Bericht des Bezirksgendarmeriepostens Jennersdorf vom 3. Mai 1965 zeigen:
„Der Gendarmerieposten Minihof-Liebau meldet unter E.Nr. 425/65 vom 1.5.1965 folgendes: Der jugoslawische Staatsbürger Martin T. hat am 1. Mai 1965 im Gemeindegebiet von Tauka die österr-jugosl. Staatsgrenze illegal nach Österreich überschritten und um die Gewährung des Asylrechtes gebeten.
T. wies einen Einberufungsbefehl vor, wonach er am 4. Mai 1965 als Soldat nach Grad hätte einrücken sollen. Er ist angeblich gegen das kommunistische Regime eingestellt und will aus diesem Grunde in Jugoslawien keinen Militärdienst ableisten.
T. ist bereits einmal am 25.2.1965 im Raume Tauka illegal eingereist. Am 11.3.1965 wurde er nach Jugoslawien zurückgestellt. Kriminelle oder andere Verfehlungen hat er sich in seinem Heimatstaat Jugoslawien angeblich nicht zuschulden kommen lassen. Martin T. wurde erkennungsdienstlich behandelt und der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf vorgeführt.
Nationale: Martin T. ist am 21. April 1946 in Martinje geboren, jugosl. Staatsbürger, Landarbeiter und zuletzt in Trdkova, Bez. Murska-Sobota wohnhaft gewesen.“
(BLA. BH Jennersdorf. 1965-66.)
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