Die Freistadt Eisenstadt hatte wegen der vorhandenen städtischen Strukturen von Anfang an die besten Chancen als „Sitz der Landesregierung und des Landtags“ auserwählt zu werden. Die Bezeichnung Landeshauptstadt wurde bewusst auch in der Landesverfassung vom 15. Jänner 1926 vermieden, da man den Anspruch auf Ödenburg noch nicht aufgegeben hatte.
Bevor Eisenstadt die Kür zur „Hauptstadt“ für sich entscheiden konnte, kamen auch mahnende Stimmen auf, die so manches Problem thematisierten. So schrieb die „Burgenland Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 9. Feber 1924:
„Der Kampf um die Hauptstadt.
Die in der Vorwoche zwischen der Landesregierung und der Bundesregierung wegen der Hauptstadtfrage begonnen Verhandlungen, fanden diese Woche in Wien ihre Fortsetzung. Über den Stand der Verhandlungen wurde bisher nichts verlautbart, doch ist bekannt, daß die Wahl Sauerbrunn als billigstes Projekt an erster und aussichtsreichster Stelle steht.
In scharfe Konkurrenz stellt sich derzeit nur mehr Eisenstadt, dessen Bürgermeister einen sehr energischen Kampf um die Hauptstadt führt und dem sich auch ein größerer Teil der Bürgerschaft von Eisenstadt angeschlossen hat. Eisenstadt bietet fast über die Grenzen der Möglichkeit – Vorteile. Nebst den vom Fürsten Esterhazy gebotenen Räumen für die Regierungsämter, bietet man die Errichtung von 20 Beamtenwohnungen, Baumaterialien, Fuhrwerksleistungen usw. Nachdem die Eisenstädter merkten, daß ihre Anbote noch nicht zugkräftig genug waren, sprachen wiederholt Deputationen bei der Bundes- und bei der Landesregierung vor, um ihre Wünsche durchzusetzen. Einige Unternehmungen hatten ind er sicheren Erwartung, daß nur Eisenstadt in Frage kommt, bereits ihre Niederlassungen dort eingerichtet. Es ist nach der Situation also absolut nicht verwunderlich, wenn Eisenstadt einen erbitterten Kampf führt und selbst mit Steuerstreik und sonstigen Repressalien droht. […] Sollte sich die Bundesregierung und der Landtag dazu entschließen, Eisenstadt zur Hauptstadt zu wählen, dann dürfte eine Angelegenheit nicht außer gelassen werden, die bei Nichtbeachtung für die künftige Hauptstadt von höchst unangenehmen Folgen begleitet sein könnte. Eisenstadt leidet an Wasserarmut. Wenn nur vielleicht tausend Menschen hierher kommen, müßte diesem Überstande vorher in entsprechender Weise abgeholfen werden und ebensolches Nutzwasser in genügender Menge, möglichst auch für ein Bad – derzeit besteht ein solches nicht – beschafft wird. Es ist allen offiziellen Stellen bekannt, in Eisenstadt ein offenes Geheimnis, daß wir jedes Jahr mehrere Typhusfälle haben, welche auf die schlechte Qualität des Trinkwassers aus den Brunnen, zurückzuführen sein soll. […] Was die Wohnungsfrage betrifft, ist es sicher, daß die private Bautätigkeit die Hauptsache in der Wohnungsversorgung zu leisten haben wird, wobei nicht nur Neubauten, sondern auch an äußerst dringende Herstellungsarbeiten an bestehenden Gebäuden gedacht ist.
Soweit die Mitteilung. Man scheint im Eifer des Kampfes die wichtigsten Fragen übersehen zu haben. […]“
(BLA. Polizei (4-5) 1924. 301-880. 579/1924)
In der Landtagssitzung vom 30. April 1925 wurde schließlich Eisenstadt nach mehreren Abstimmungsrunden als „Sitz der Landesregierung und des Landtags“ gewählt. Das Problem, rund 150 benötigte Beamtenwohnungen zu schaffen, konnte durch den Kauf eines geeigneten Baugeländes vom Kasernengelände gelöst werden. Die Zusage des Bundes, die jährlichen Zuschüsse zu erhöhen, machte den Bau der Wohnungen „Rheinlandsiedlung“ und des Landhauses möglich.  Erst nach 1945 wurde allmählich Eisenstadt als Landeshauptstadt bezeichnet. Der Status Eisenstadts als Landeshauptstadt wurde erst 1965 in der Stadtverfassung und in der Landesverfassung 1981 verankert.