Mit Kriegsende am 8. Mai 1945 wurden die NSDAP, all ihre Gliederungen und jegliche NS-Wiederbetätigung verboten. Das Verbotsgesetz legte besonderen Wert auf die Erfassung der so genannten „Illegalen“, das waren Personen, die zwischen dem 19. Juni 1933 (dem Verbot der NSDAP in Österreich) und dem 12. März 1938 (der NS-Machtübernahme in Österreich) der NSDAP angehört hatten. Zudem wurden Parteianwärter und Angehörige der SS oder eines NSDAP-Wehrverbandes registriert. Die registrierungspflichtigen Personen wurden nun in „Minderbelastete“ und „Belastete“, die mit dem zeitweiligen Ausschluss von bestimmten Berufen sowie dem Verlust der staatsbürgerlichen Rechte zu rechnen hatten, eingeteilt und nach dem Anteil ihrer Betätigung innerhalb der NSDAP beurteilt. Viele als „Belastete“ eingestufte Personen versuchten, ihre Rückstufung in die Kategorie der „Minderbelasteten“ zu erwirken, um von den meisten Strafmaßnahmen ausgenommen zu werden. Auch Herr X aus Parndorf wollte mit einem Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See seine Mitgliedschaft bei der NSDAP erklären und erhoffte sich eine milde Beurteilung:
„Ich X, bin im März 1941 zur NSDAP als Anwärter beigetreten. Ich bitte um Beurteilung ob ich an dem Regime schuldig oder nicht schuldig bin. Mein Hauptgrund war folgender.
Ich bin am 10.09.1923 zur BBÖ (Vorläufer der ÖBB, Anmerkung des Verfassers) gekommen und habe von 1921 bis zum Jahre 1934 der Sozialdemokratischen Partei angehört. Nach dem Jahr 1938 drängte der Ortsgruppenleiter, der zugleich Dienststellenleiter im Bahnhof Parndorf war, ich soll zur Partei beitreten. Als ich dem Drängen nicht folge leistete drohte er mir mit Abordnung nach den Osten, auf meine Nichtbeachtung der Drohung erklärte er mir, er hätte die Existenz meiner 3 Buben sowie meine Beförderung in der Hand und schließlich wäre ich nicht der erste der Einrücken (an die Front) müsste.
Welcher Familienvater hätte seine Kinder, Frau und sich selbst in Stich gelassen? Ich habe nie an dieser Partei Interesse gehabt und bin froh, dass wir davon befreit sind. Doch bitte mich auch nicht zu verurteilen und bitte um Nachlass meiner Parteiangehörigkeit als Anwärter.
Mit Dank und Gruß X.“
(BLA Entnazifizierungsakten. Parndorf)
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