So mancher Stadtbewohner fand ab den 1960er Jahren seine Erholungsidylle im ländlichen Raum des Burgenlandes. Der Erwerb oder Bau eines Wochenendhauses sollte dies zumeist gewährleisten. Während die Ruhesuchenden einen Platz zum Ausspannen und Erholen suchten, war dieser Platz naturgemäß auch Lebens- und Wirtschaftsraum der örtlichen Bevölkerung. So manche Kontroverse und mancher Konflikt zwischen Städtern mit Zweitwohnsitz und ortsüblicher landwirtschaftlicher Lebensweise war vorprogrammiert. Dies zeigt ein Beschwerdebrief an die Gesundheitsabteilung Eisenstadt vom 2. März 1983:
„Ich bin seit 1969 Eigentümer des Grundstückes X in Apetlon. Der Nachbar X. dürfte einer der wenigen Hausbesitzer in Apetlon sein, die über keinerlei Sickergrube verfügen. Er lagert den Kuhmist mit der Jauche in einem Stadel, der seinerzeit ohne Baubewilligung errichtet wurde und für den seit einigen Jahren vom Verfassungsgerichtshof ein rechtsgültiges Erkenntnis [sic!] zur Abtragung besteht. Seit Monaten rinnt die Jauche über die Straße und von dort unter dem Zaun in meinem Garten. Bis zum Vorjahr wurde sogar unmittelbar neben dem Misthaufen Gurken sortiert und verladen. Da es leider über Bürgermeister und Gemeinderat in Apetlon unmöglich ist zu meinem Recht zu kommen, ersuche ich das zuständige Gesundheitsamt, die entsprechenden Schritte zur Abstellung dieses unhaltbaren Zustandes zu veranlassen.
Hochachtungsvoll X.“
(BLA. Regierungsarchiv. X-155-1983)
Das Gesundheitsamt leitete das Schreiben an die zuständige BH Neusiedl am See weiter. Der weitere Verlauf ist unbekannt.
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