In Eltendorf führte Johanna Rosenberger mit ihren Söhnen Adolf und Ernst ein Geschäft, das Lebensmittel, Haushaltsbedarfsartikel und Schnittwaren führte. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde das Geschäft gesperrt und beschlagnahmt. Die jüdischen Besitzer wurden im Mai 1938 in das Sammellager nach Minihof-Liebau gebracht und von dort im Juni 1938 über die Grenze nach Jugoslawien vertrieben.
Der arbeitslose Schneider Franz X., SA Obertruppenführer, suchte im Juli 1938 bei der Vermögensverkehrsstelle in Wien an, das Geschäft der Johanna Rosenberger in Eltendorf zu kaufen – was ihm auch gelang. Die Kreisleitung Fürstenfeld unterstützte dieses Vorhaben, um die Existenz des verdienten Parteimitgliedes zu sichern. Franz X. selbst stellte seine Verdienste für die Nationalsozialistische Partei folgendermaßen dar:
„Mein Lebenslauf.
X. Franz, geb. am 30. Juli 1910 in Eltendorf, zuständig Eltendorf. Sohn des Landwirtes Andreas X. und der Theresia X. besuchte 6 Klassen Volksschule in Eltendorf, 2 Klassen Realschule in Fürstenfeld. Aus finanziellen Gründen war es mir nicht möglich das Studium fortzusetzen. Daher war ich genötigt das Schneiderhandwerk zu erlernen. Am 6. April 1933 trat ich in die NSDAP ein und nach Verbot der Partei bekam ich als Nationalsozialist keine Beschäftigung. Im Jahre 1933 besuchte ich in Feldbach die SA Führerschule, wurde zum Scharführer befördert. Beim Juliputsch wurde ich mit der Truppenführung betraut. In der Folge des Juliputsches hatte ich strengste Dienstbereitschaft als Kurier. Während der illegalen Zeit bis zur Machtübernahme war ich in der Selbst. Sturm Süd als Abteilungsführer für Geld und Standeswesen tätig. Nach der Machtübernahme bis derzeit mit der Verwaltung des Selbst. Sturmbann Süd betraut. Obertruppführer X.“
Die Gemeinde fügte dem Schreiben hinzu: „Das Ansuchen des Obertruppführers G. wird wärmstens befürwortet. G. ist seit 6.4.1933 in der SA und hat in der illegalen Zeit, stets aktiv für die SA gearbeitet. In Interesse der hiesigen SA wäre es Vorteilhaft, wenn G. in seiner Heimatgemeinde verbleiben würde.“
(BLA, Arisierungsakten Zl. 8960)