Verhandlungen betreffend der Regelung der westungarischen/burgenländischen Frage zwischen Österreich und Ungarn wurde von Seite des österreichischen Bundeskanzlers Johannes Schober die Forderung nach Reparationszahlungen seitens Ungarns für die entstandenen Schäden während der Freischärlerzeit erhoben. In den Venediger Protokollen wurde schlussendlich festgelegt, dass die Schadenansprüche der Geschädigten durch ein Schiedsgericht bewertet werden sollen. Ein Betroffener war unter anderen der Schmiedemeister Michael Schuch aus St. Michael. Nachdem er vergeblich auf eine Entschädigungszahlung gewartete hatte, schrieb er am 1. September 1924 einen Bittbrief:
„Sehr geehrter Herr Nationalrat!
Zurückkommend auf meine persönliche Vorsprache bei Ihnen wegen meiner Entschädigung für die Freischärlerschäden ist mir zu meinem Bedauern bis heute keinerlei Bescheid zugekommen. Nachdem in St. Michael beinahe alle Geschädigten wenigstens einen Teilbetrag erhalten haben, erlaube ich mir Sie zu befragen aus welchem Grunde ich nichts erhalte. Ich bin auf das schwerste gekränkt, denn ich habe meine Zuneigung für Österreich noch damals bewiesen, als selbe lebensgefährlich war. Ich wäre wohl auch von den Freischärlern erschlagen worden, wenn ich nicht im letzten Augenblicke geflüchtet hätte. Ich mußte mich drei Monate in Wien aufhalten und auch meine Frau mußte sich nach Wien flüchten. Während unserer Abwesenheit wurde meine Wohnung ausgeplündert und mir meine Kleider geraubt. Ein Wagen wurde total ruiniert, mein Pferd war Tag und Nacht im Geschirr und wurde von den Freischärlern ruiniert, sogar meine blühende Bienenkultur wurde vernichtet. Ich bin Geschäftsmann und habe den größten Schaden durch den unfreiwilligen Stillstand meines Betriebes erlitten. Mein Schaden wurde mit 20 Millionen bewertet und war dieser Betrag nicht zu hoch. Mein Ersatzanspruch wurde durch das Kreissekretariat an das Landesbüro geleitet. Bisher habe ich trotz aller Versuche leine Erledigung erhalten und ersuche ich Sie sehr geehrter Herr Nationalrat neuerlich in meiner Angelegenheit dringend intervenieren oder interpollieren [sic!] zu wollen, weil es eine haarsträubende Angelegenheit wäre, wenn ich meine Gefühle für Österreich noch zu jenen Zeiten bekundete, wo sie noch lebensgefährlich waren, für die mir zugefügten Schäden keinerlei Entschädigung erhalten würde. Ich bitte Sie daher nochmals um Abhilfe oder um die Weisung an welche Stelle ich mich wenden soll um endlich zu meiner Entschädigung zu kommen und verbleibe mit herzlichen Parteigruß.
Ihr ergebener Franz Schuch
(BLA-Anschlussarchiv, 43. K/II/6(27-43) 2414-2447.3454)