Ein österreichisches Volksgericht verurteilte den ehemaligen Gauleiter des Burgenlandes Tobias Portschy 1949 wegen seiner ehemaligen NS-Funktionen zu 15 Jahren schwerem Kerker. Zwei Jahre später wurde er nach einem Gnadenantrag des Justizministers an den Bundespräsidenten vom 19. Februar 1951 bedingt begnadigt. In diesem Antrag um eine bedingte Strafrestnachsicht für Tobias Portschy hieß es:
„Tobias Portschy, ehem. Rechtsanwalt, 45 Jahre alt, wurde zu 15 Jahren schweren Kerkers und Vermögensverfall im März 1949 verurteilt. Er gilt als „Alter Kämpfer“, besass den Blutorden (wegen Haft in Wöllersdorf), das Goldene Parteiehrenzeichen, war stellvertretender Gauleiter des Burgenlandes und zeitweiliger Gauleiter von Steiermark.
Verbüsst sind 5 Jahre, 8 Monate und 9 Tage. Er ist in Graz in Haft.
Gauleiter fallen unter § 1 KVG auch dann, wenn sie nichts verbrochen haben. Es handelt sich also hier um eine Art Formaldelikt, da keinerlei Missbrauch der Funktionen vorliegt, Portschy gegen Andersdenkende stets menschlich gehandelt und niemanden geschädigt hat. Er hat sich gegen die Aussiedlung der Kroaten aus dem Burgenlandausgesprochen. Sein Haupttätigkeit galt der sozialen Arbeit als Gauobmann der DAF. In der NSDAP hat er keine wesentliche Rolle gespielt.
Das Justizministerium sieht die Strafe als viel zu hart an. Dazu kommt Sorgepflicht für Gattin und Kind und gerichtsärztlicher nachgewiesener schlechter Gesundheitszustand.
Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit stellt die grundsätzlichen Bedenken gegen die Haftverkürzung im Hinblick auf Erkrankung und verminderte Haftfähigkeit zurück und rechnet nicht damit, dass die seinerzeitige Freilassung Empörung oder Beunruhigung in der Bevölkerung hervorrufen könnte.“
(Dokument der Jubiläumsausstellung 100 Jahre Burgenland in Stadtschlaining 2021)
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