Die Feuerwehr war lange Zeit eine reine Männerdomäne. Einzig während des Zweiten Weltkrieges waren auf Grund des „Männermangels“ Frauen mancherorts Teil der Feuerwehr. Ab den 1990er Jahren änderte sich zunehmend die Mannschaftsstruktur bei den Feuerwehren im Burgenland. Frauen, Jugendliche und Menschen mit Beeinträchtigung wurden vermehrt aufgenommen und gehörten bald zum gängigen Bild. Diese Entwicklung zeigen beispielsweise folgende Anfragen. So fragt im Juni 1994 Frau X aus Markt-Neuhodis bezüglich einer möglichen Aufnahme von Frauen bei der Feuerwehr beim Landes-Feuerwehrkommando in Eisenstadt an:
„Sehr geehrte Herren!
Da wir in einer typische Pendlergemeinde leben, das heißt etwa zwei Drittel der ortsansässigen Männer pendeln aus, daher möchten wir uns erkundigen, welche Voraussetzungen an die aktiven Damen unseres Ortes gestellt werden, um im Notfall auch unter der Woche zu helfen. Es wären durchaus viele bereit, zu helfen. Wir bitten daher um Auskunft, welche Eignung, Alter und welche Eigenschaft die Damen unseres Ortes mitbringen müßten, bzw. wie viele Damen mindestens sein sollen.
Vielen Danke im Voraus für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen.“
Es folgte die umgehende motivierende Antwort des Landesfeuerwehrkommandanten: „Das neue Bgld. Feuerwehrgesetz ermöglicht auch Frauen den aktiven Dienst in der Feuerwehr. Mit der Verlautbarung im Landesgesetzblatt – voraussichtlich im Oktober dieses Jahres (1994) – tritt dieses Gesetz in Kraft. In der Praxis bedeutet dies, daß erst ab diesem Zeitpunkt die Aufnahme von Frauen in den Feuerwehrdienst möglich ist. Hinsichtlich der Eignung, des Alters und der Ausbildung gelten dieselben Richtlinien, wie sie derzeit in Kraft sind und über die Ihnen der Feuerwehrkommandant Ihres Ortes Auskunft geben kann. Ich ersuche Sie daher, sich mit Ihm in Verbindung zu setzen. Mit dem Dank für Ihre Bereitschaft im Dienst am Nächsten tätig zu sein, grüßt der Landesfeuerwehrkommandant.“
Eine weitere Anfrage bzgl. Feuerwehraufnahme stellt die Feuerwehr Welgersdorf im April 2005: „Seitens der Ortsbevölkerung aus der Nachbargemeinde werde ich als Verwalter nun immer öfters von einer leider gehbehinderten Person angesprochen in welcher Weise es möglich wäre, bei der FF Welgersdorf mitzumachen. Daher nun meine Frage, ob es genügt, wen auf der ärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung „bedingt tauglich“ vermerkt wird und ich diese Person bei unserer Feuerwehr anmelde?“
Der Landesfeuerkommandant sprach sich umgehend für eine Aufnahme der gehbehinderten Person auf und wandte sich dezidiert gegen jede Art von Diskriminierung.
(Sammlung des Landesfeuerwehrkommando Burgenland)