Am 2. September 1919 erhielt die deutschösterreichische Delegation den dritten und endgültigen Text des Friedensvertrages in St. Germain/Paris von den Alliierten ausgehändigt. Dabei wurde Österreich das westungarische Gebiet, einschließlich der Stadt Ödenburg, zugesprochen. Ungarn versuchte in weiterer Folge eine Revision der neuen „Burgenland-Grenze“ nach Westen zu erreichen, unter anderem mit dem Ziel, dass Pamhagen bei Ungarn verbleiben sollte. Pamhagen war nach der Volkszählung 1910 eine deutschsprachige Gemeinde. Von den 2.057 Einwohnern bekannten sich 1.507 Personen zur deutschen und 548 Personen zur ungarischen Sprache, wobei diese vorwiegend den Meierhof Mexikó-Puszta (204 Bewohner) bewohnten. Ungarn verlangte, die esterházyschen Besitzungen samt dem Ort Pamhagen ungeteilt bei Ungarn zu belassen. Auch Reste der ungarischen Freischärler mischten dabei mit, indem diese sich auf dem esterházyschen Gutshof Mexikó-Puszta, der sich in der sogenannten neutralen Zone befand, sammelten. In der Nacht vom 24. zum 25. März 1922 kam es bei Apetlon zu einem Feuergefecht zwischen Freischärlern und österreichischen Gendameriebeamten, wobei Letztere einen Toten zu beklagen hatten.
Die endgültige Grenzziehung zwischen Ungarn und Österreich sollte durch eine internationale Grenzregelungskommission erfolgen, die 1922 die umstrittenen Gebiete besuchte. So kam die Kommission am 2. März 1922 nach Pamhagen, die Bevölkerung bekannte sich per Akklamation zu Österreich. Nachdem Ungarn jedoch vehement auf dem Besitz Pamhagens bestand, konnte keine Einigung erzielt werden und so sollte die Entscheidung schlussendlich vom Völkerbundrat, der höheren Instanz, getroffen werden. Die Gemeinde Pamhagen sandte unter anderen im August 1922 eine Bittschrift an den Völkerbund mit dem Appell, dass die Gemeinde ein Teil Österreichs sein sollte:
„In Anbetracht der nahenden Entscheidung über das endgültige Schicksal unserer Gemeinde wird nun zum drittenmal an die Einsicht und den Gerechtigkeitssinn des hohen Völkerbundes appelliert, dahingehend, dass die wirklich deutsche Gemeinde nicht den Ungarn zugeteilt, sondern endgültig bei Österreich verbleibe.
Es wurde bereits zweimal an den hohen Völkerbund das gleiche Ersuchen gerichtet und jede dieser Eingaben von der gesamten Bevölkerung gefertigt, womit wohl zur Genüge ausgedrückt wurde, dass nach dem gerechten Prinzip des Selbstbestimmungsrechtes diese rein deutsche Gemeinde einhellig den Anschluss an den deutsch-österreichischen Bundesstaat wünscht. Der Gemeindehotter wird durch den Einser Kanal geschnitten, jedoch derart, dass über 4000 Katastraljoch auf dem Österreich zugesprochenen Gebiete und nur rund 200 Joch auf ungarischem Gebiete in der heute neutralen Zone liegen, fürstlich Eszterházyscher Privatbesitz ist hier nicht eingerechnet. Die Lebensfähigkeit der Gemeinde bei ihrer Zugehörigkeit zu Österreich ist durch die gegebene Absatzmöglichkeit ihrer Produkte nach Bruck und hauptsächlich nach Wien bei den bestehenden Verkehrsverhältnissen und dem bedeutenden Konsumbedarf des Wiener Marktes viel besser gewährleistet, als wenn die Gemeinde auf ungarische Absatzgebiete angewiesen wäre. Sie spielt sogar für die Approvisionierung Wiens – die tägliche Milchlieferung beträgt zum Beispiel gegenwärtig 2000 Liter und ebenso viel Kilogramm Fleisch – eine durchaus bedeutende Rolle. Die Versorgung der Gemeinde mit Industrieartikeln jedweder Art stellt sich durchaus müheloser und wesentlich billiger beim Bezuge vom österreichischen Markte.
Die Gemeinde verwahrt sich mit allem Nachdrucke gegen die auf durchaus unwahren Angaben beruhende irreführende ungarische Propaganda gewisser ungarischer chauvinistischer Blätter und erwartet, auf den Gerechtigkeitssinn des hohen Völkerbundes vertrauend, zuversichtlich jene Entscheidung, die allein ihren nationalen Wünschen und wirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht, auf die endgültige Zuteilung zu Österreich.
Der dem Fürst Eszterházy gehörende Meierhof Mexiko mit ungarischen Angestellten, welcher in der derzeit neutralen Zone liegt, aber durch ungarische Behörden verwaltet wird, ist durch seine Entfernung für die Gemeinde wirtschaftlich vollständig belanglos. Die Gemeinde verwahrt sich mit allem Nachdrucke dagegen, dass etwa das Votum der ungarnfreundlich gesinnten dortigen ungarischen Bediensteten als ein Ausdruck der Stimme der Gemeinde betrachtet werde.
Pamhagen, 16. August 1922
Die deutsche Gemeinde Pamhagen“ (Arbeiterzeitung vom 20. September 1922)
Am 19. September 1922 wurde schließlich bei der Tagung des Völkerbundes in Genf Pamhagen endgültig Österreich zugesprochen, wobei das Grundprinzip der Kommission, Bauernbesitz zu Österreich und Großgrundbesitz zu Ungarn, zur Anwendung kam. Im November 1922 wurde die Grenze östlich und südlich des Dorfes entlang des Einserkanals so gezogen, dass der Kanal selbst bei Ungarn verblieb und westlich das Esterházysche Gut „Mexiko“ an Ungarn gegeben. Der charakteristische „Spitz“ bei Pamhagen war geschaffen.
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