In vielen burgenländischen Dörfern vergaben in den 20er- und 30er-Jahren die Gemeindevertreter Lizenzen für einen Kinobetrieb, sodass zahlreiche „Lichtspiele“ ihren Betrieb aufnehmen konnten. Besonders bei der jungen Bevölkerung war die Begeisterung für das neue Medium Kino riesengroß. Nicht alle teilten jedoch diese Sympathie. Am 5. März 1930 nahm die Gemeinde Rudersdorf zum Ansuchen der Kriegsinvalidenortsgruppe, ein Kino einzurichten, Stellung.
„Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Lokalbedarf zu verneinen, da für die ländlichen Verhältnisse ein Kino mit seinen Filmvorführungen unbedingt schädlich auf die Jugend sowohl in moralischer Beziehung ist, als auch in dem Sinne, daß [sic!] die jungen Leute von der Arbeit am nächsten Tag infolge folgenden [sic!] Gasthausbesuches abgehalten werden. Der Antrag wird mit dieser Begründung mit 7:4 Stimmen angenommen.“ (Protokoll der Gemeinde Rudersdorf vom 25 März 1930 (Aus: 600 Jahre Rudersdorf im Burgenland.1991 S. 101)
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