In den 1860er Jahren wurde aus Nordamerika der Schädling Viteus vitifoliae, besser unter dem Namen Reblaus bekannt, nach Europa eingeschleppt. Das Insekt schädigte die Wurzeln derart, dass die Weinrebe aufgrund von Wasser- und Nährstoffmangel abstarb. 1872 trat die Reblaus erstmals im Gebiet des heutigen Burgenlandes auf und richtete zu Beginn der 1880er Jahre bereits erhebliche Schäden an. Die Weinbauern wie auch die staatlichen Organe standen dem Problem zunächst hilflos gegenüber.
So heißt es in einer Verordnung des königlich ungarischen Ackerbauministeriums vom 5. August 1888: „Sämtliche Großhöfleiner Weingärten sind unter Sperre gesetzt. Es ist verboten, irgendwelche Bestandsteile der Weinrebe oder Weinstecken, oder in Rebblättern eingemachte Gegenstände aus dem Großhöfleiner Hotter zu übertragen. Die Nachbargemeinden dürfen in ihren Weingärten keine Arbeiter verwenden oder einlassen, die im Großhöfleiner Hotter beschäftigt waren, weil diese an ihren Kleidern und besonders an ihren Werkzeugen das mit bloßem Auge unsichtbare Insekt weiterschleppen. Dagegenhandelnde werden mit einer Geldstrafe von 100 – 200 fl. oder mit entsprechenden Gefängnis bestraft.“
(Aus: Gerald Schlag: Großhöflein 1153-2003. S. 259)
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