Die wenigen Ackerfelder, die vor 1800 als Dreifelderwirtschaft bestanden, wurden durch die Gutsherrschaft zumeist mittels Robotleistungen der bäuerlichen Untertanen aus den umliegenden Ortschaften bewirtschaftet. Die Felder waren durch den Dünger der Schafwirtschaft bereits für den Ackerbau geeignet und somit stand einer Modernisierung der Landwirtschaft nichts mehr im Wege. Für die Bearbeitung der neuen „Zehnfelder-Wechselwirtschaft“ langten die normalen Robotleistungen nicht mehr aus, da die meisten Wirtschaftshöfe zu weit von den Bauerndörfern entfernt lagen. Die Überlegung, dass man mit angesiedelten Lohnarbeitern gewinnbringender arbeiten könne, führte zur Errichtung von Arbeiterkolonien auf den Gutshofanlagen. Die Anwerbung erfolgte unter anderem auch durch Zeitungsannoncen:

Von der ehemaligen Siedlung Alt-Saida existiert heute nur noch der Friedhof.

Von der ehemaligen Siedlung Alt-Saida existiert heute nur noch der Friedhof.

Pressburger Zeitung vom 9. Mai 1844:
„Kleinhäuser-Ansiedlung
Von Seiten der Direction der erzherzoglichen Herrschaft Ungarisch-Altenburg wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß im Bezirke des löbl. Wieselburger Comitats auf dem herrschaftlichen Allodial- Gute Saida, an der Wiener Commerzial-Nebenstraße nächst Straß-Sommerein in einer zur Niederlassung in mancher Beziehung empfehlenswerthen Gegend eine Ansiedlung von 100 Hausstellen und 750 Quadratklaftern für Contractual-Kleinhäusler zu errichten komme; demnach sittliche, mit dem zur Erbauung eine Landhäuschens nöthigen Vermögen versehene Landsleute und Handwerker zur Niederlassung aufgefordert werden.
Die um unentgeltliche Ertheilung der Hausstellen zu stellenden schriftlichen oder mündlichen Gesuche sind wie eher bei der erzherzoglichen Güterdirection in Ungarisch-Altenburg einzureichen, wo man angemessenen Wünschen nachkommend, den Gesuchstellern unter angemessenen Ansiedlungsbedingnissen die Niederlassung gewähren, und über die Ausschreibung der Ansiedler-Parcellen allsogleich das nähere bestimmen wird.
Die Aufnahms-, resp. Niederlassungsbedingnisse können auch in der erzherzoglichen Justizkanzlei der Herrschaft Ungarisch-Altenburg täglich eingesehen werden.”
Ungarisch-Altenburg, den 27. August 1844.