1929 gelang es dem Konsulat in Rio de Janeiro nach längerem Suchen, Bernhard P. ausfindig zu machen. Sechs Jahre zuvor war er nach Brasilien ausgewandert, um sich dort eine wirtschaftliche Existenz aufzubauen und seine daheimgebliebene Familie in Oberloisdorf zu unterstützen. Bald brach die Verbindung zur alten Heimat jedoch ab. Berhard P. gab im Konsulat an, dass seine Briefsendungen nicht beantwortet worden wären. Dem widerspricht seine Schwiegermutter in einem Protokoll:
„Es erscheint Frau Elisabeth X. aus Oberloisdorf und. bringt vor. Fr. P. von der Landesberufsvormundschaft aus Oberpullendorf war kürzlich bei meiner Tochter, die bei mir wohnt und vorsprach und, in der Angelegenheit, welche ich nun nochmals vortrage, behilflich sein zu wollen.
Bernhard P. der Gatte meiner Tochter hat diese im September 1923 verlassen und ist nach Amerika ausgewandert. Es blieben ausser meiner Tochter noch 2 Kinder, E. und B. zurück. Beide Kinder sind in Oberloisdorf ehelich geboren und nach Oberloisdorf zuständig.
2 Jahre nach der Auswanderung standen diese in Korrespondenz und er hat Geld geschickt ungefähr zusammen 125 Dollar, nachher brach jede Verbindung ab, obwohl er eingeladen wurde, zurückzukommen, er müsse nicht gleich wieder arbeiten, vielmehr werde ein Jahr für ihn voll und ganz ohne sein Hinzutun gesorgt werden. Dazu hatte Bernhard P. nur verschiedene Ausflüchte, die er brieflich uns bekannt gab, die dann überhaupt mit tiefem Schweigen endeten. Er ist von Beruf Zimmermann. Seit 4 Jahren kümmert er sich weder mehr um seine Familie, noch lässt er etwas von sich hören.
Kürzlich erhielten wir ein Schreiben, welches ich den Akte anschliesse resp. zur Einsicht vorlege, weil ich dieses Schreiben meiner Tochter nach Bludenz nachschicken will, die dort in Verdienst steht. Wir selbst haben kein Vermögen, besitzen blos ein Kleinhaus, mein Mann ist Maurer und leben wir von der Hand in den Mund. Die Behauptungen, die Bernhard P. in den Schreiben des Konsulates macht, widerlege ich, denn meine Tochter hat Ihn stets geschrieben, auch hat er jedes Schreiben beantwortet, die Geldsendungen wurden ordnungsmässig brieflich bestätigt.
Da wir, wie schon oben erwähnt selbst äusserst bedürftig sind, bitten wir das Amt sich unserer anzunehmen, was die Stellungnahme den Bernard gegenüber anbelangt.“ (BLA-H-OP, Zl. 181/29)