Die Abwanderung aus Teilen des Burgenlandes bereitete den Verantwortlichen bereits Anfang der 1950er Jahre großes Kopfzerbrechen. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft führte zu einer Arbeitsmigration, die in so mancher kleinen, teilweise abgelegenen Gemeinde zu einem massiven Bevölkerungsrückgang führte. Die burgenländischen Behörden versuchten, diesem Trend mithilfe des Fremdenverkehrs zu begegnen. So meldete am 21. Mai 1957 die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf an die Burgenländische Landesregierung:
„Entsiedlungsgebiete im Sinne des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 233/37, sind im Verwaltungsbezirk Oberpullendorf die Gemeinden Glashütten, Hochstraß, Karl, Kogl, Landsee, Langeck, Lebenbrunn, Neudorf b. Landsee, Oberrabnitz, Pilgersdorf, Piringsdorf, Salmannsdorf, Schwendgraben, Steinbach und Unterrabnitz.
All diese Gemeinden sind infolge der geographischen und klimatischen Gegebenheiten für den Fremdenverkehr geeignet. Sie liegen im Westen des Bezirkes, an den Ausläufern der Buckligen Welt und haben deren charakteristische Landschaftsformen und im wesentlichen dasselbe Klima.
Wenn für die gegenständliche Aktion besonders geeigneten Gemeinden hervorgehoben werden sollen, so sind das die Gemeinden Landsee, Kogl, Lebenbrunn und Salmannsdorf. Diese Gemeinden liegen abseits von Verkehrswegen und es besteht für deren Einwohner, außer den Einkünften aus der kargen Landwirtschaft, fast keine Möglichkeit, eines sonstigen Nebenerwerbs. Außerdem sind sie landschaftlich am schönsten gelegen.
Für alle Gemeinden besteht eine mehr oder weniger akute Entsiedlungsgefahr, weil die kleinbäuerlichen Betriebe nicht in der Lage sind, ihre Eigentümer ausreichend zu ernähren, sodaß die Kinder gezwungen sind, in größere Orte abzuwandern, wo sie einen Beruf erlernen und ausüben können. […]“
(Burgenländisches Landesarchiv. Regierungsarchiv. Abteilung XII/6-224-1957)
Die Abwanderung konnte leider nicht gestoppt werden, so lebten 1951 in Lebenbrunn 193, heute 138, in Salmannsdorf 166, heute 136, und in Landsee 455, heute 283 Einwohner.
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