Milde Winter und lange und warme Vegetationszeiten im Frühjahr und Herbst führen meist zu einer Mäuseplage, da diese 1 bis 2 zusätzliche Würfe aufziehen können. Die Folgen sind für die Landwirtschaft meist fatal. Insbesondere der Getreide- und Futterbau leidet dann unter der großen Mäusepopulation. Man kann die Mäuseregulierung den natürlichen Feinden, wie Greifvögel, Wiesel oder Hermeline, überlassen, oder die Landwirte schreiten selber zur Tat, wie beispielsweise in Halbturn 1949. Die Niederschrift der vom 29. August 1949 in Halbturn abgehaltenen Gemeindeausschusssitzung berichtet darüber:
„Mäusevergiftungsaktion
Es wird zunächst auf den Erlaß verwiesen, nach welchem eine allgemeine Mäusevergiftungsaktion nach den vorgeschriebenen Richtlinien durchzuführen ist. Nach längerer Beratungsdebatte faßt der Gemeindeausschuß folgenden einstimmigen Beschluß:
Am 1. September 1949 wird in der Gemeinde eine allgemeine Mäusevergiftungsaktion durchgeführt, die der sämtliche Einwohner von 14 bis 60 Jahren teilzunehmen haben. Außer diesen ist von der Aktion die Frau, die den Haushalt führt, befreit. Alle, außer den vorgenannten Personen, werden mit 50,- Schilling bestraft, wenn sie ohne trifftigen Grund von der Aktion fernbleiben. Die Dreschmaschinen und sämtliche Gewerbe stehen an diesem Tag still.
Es werden zunächst vier Kolonnen gebildet, die nachstehende Riede durchgehen:
1.) Große Acker mit ca. 60 Personen,
2.) Kreuzacker, Grabenacker, lange Acker, Große und Kleine Bauernwiesacker ca. 300 Personen,
3.) Grundacker, Heideacker, Bühlacker mit ca. 300 Personen,
4.) Lehendorfer Acker, Breite Neuriß, Pußtaacker mit ca. 300 Personen.
Für je zwanzig Mann wird ein Gruppenführer eingeteilt. Als Kolonnenführer werden je zwei bis drei Gemeinderäte vorgesehen. Die Teilnehmer haben sich am 1.9. um 6.00 Uhr vor dem Gemeindeamt einzufinden und für das Gift ein Gefäß mitzubringen. Das für die Aktion notwendige Gift wird von der Gemeinde bezahlt.“
(Gemeindearchiv Halbturn, Sitzungsprotolle 1949, Protokoll vom 29. August 1949)