Anna K. aus Halbturn verlor im Zweiten Weltkrieg ihre beiden Söhne. 1949 verstarb ihr Gatte, sodass sie nun allein sich und ihren 10-jährigen Sohn ernähren musste. Da sie einen kleinen Weingarten besaß, wurde ihr eine Invalidenrente verwehrt. Verzweifelt wandte sie sich an den Bürgermeister, der umgehend einen Brief an das Landesinvalidenamt schrieb:
„Auf Ersuchen der Frau Anna K., Halbturn, wurde der Weingarten, von welchen sie grundbürgerlich die Hälfte der Nutznießung hat, amtlich besichtigt und dabei Folgendes festgestellt: Im Weingarten, der schon über 40 Jahre alt ist, sitzen insgesamt 1.500 Stöcke und zwar 1.000 Edelsorten und 500 Stück Direktträger. Tragfähig davon sind ungefähr 1.100 Stück. Die Weinernte betrug nach den hier aufliegenden Unterlagen für den K. entfallenen Teil in den Jahren
1946 300 Liter
1947 150 Liter
1948 130 Liter
1949 130 Liter (davon 80 Liter Weißwein und 50 Liter Direktträger)
Von diesen Mengen kann K., da sie für den Eigenbedarf und für die Bearbeitung des Weingartens den Wein selbst benötigte, nichts verkaufen. Die genannte ist infolge ihres Fußleidens nur beschränkt arbeitsfähig und kann daher keiner erwerbstätigen Arbeit nachgehen. K. ist nach gemeindeamtlicher Ansicht bestimmt sehr hilfsbedürftig und es wird deswegen, da sie außer den angeführten Weingarten keinen Grundbesitz und auch kein Einkommen irgendwelcher Art hat, die Gewährung bzw. die Weiterbelassung der Hinterbliebenenrente befürwortet.
Der Bürgermeister Karl Stadler“
(Gemeindearchiv Halbturn. Korrespondenz 1949. 694/1949)
Ob dem Antrag stattgegeben wurde, ist leider nicht bekannt.
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