Auch im Südburgenland setzte in den 1950er Jahren eine zunehmende Motorisierung ein. Die Straßen waren diesen neuen Anforderungen kaum gewachsen. So kam es, dass im Juni 1955 sich eine Abordnung der Gemeinde St. Michael ins Amt der Burgenländischen Landesregierung begab, um eine Staubfreimachung der Gemeindestraßen zu erbitten. Trotz einer Zusage des Landeshauptmannstellvertreters Wessely wurden in der darauffolgenden Zeit keinerlei Arbeiten vorgenommen. Dies bewegte den Bürgermeister von St. Michael, einen Brief an die Landesregierung zu schreiben, um die Bitten zu verdeutlichen:
„[…] Zur Begründung wird angeführt, daß von der Bundesstraße 64, die durch den geschlossenen Ort St. Michael führt und ca. 2/3 des Ortsnetzes erschließt, kein einziger Meter staubfrei ist. Gerade an diesem Straßenstück stehen aber sehr oft die Häuser unmittelbar am Straßenrand und es ist den Bewohnern jedwede Möglichkeit zur Öffnung eines Fensters genommen. Die Staubschwaden, die über der Straße liegen und auch die Umgebung bis zu 100 m weit einnebeln, bedeuten eine Gefährdung der Gesundheit der betr. Bewohner. Gerade jetzt in den Sommermonaten ist diese Straße sehr stark frequentiert, da hier das gesamte Schottermaterial aus den Steinbrüchen Badersdorf, Woppendorf, Hannersdorf usw. zu den diversen Baustellen geführt wird, was dazu führt, daß von 5 Uhr früh bis 20 Uhr abends ein Kraftfahrzeug nach dem anderen diese Strecke passiert. Darüber hinaus liegen an dieser Strecke auch zwei Lebensmittelgeschäfte, eine Fleischhauerei, 3 Gaststätten und Geschäfte, so daß schon mit Rücksicht auf diesem Umstand eine staubfreimachung [sic!] äußerst dringend notwendig wäre. […]“
(Landesarchiv Burgenland. Regierungsarchiv. Abt. 12/1955.1-100)
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