Nach dem Anschluss des Burgenlandes an Österreich verblieben die Grundbuchämter noch für einige Jahre in Ungarn. Dies brachte für die burgenländischen Grundeigentümer einschneidende Nachteile. Die Gemeinde Schattendorf wandte sich daher am 17. Dezember 1923 mit einem Schreiben an den Stadtrat der Freistadt Rust und an die Gemeindeämter in Deutschkreutz, Neckenmarkt, Horitschon, Lackenbach, Sieggraben, Loipersbach, Baumgarten, Klingenbach, Mörbisch und St. Margarethen mit dem Vorschlag, eine Abordnung zum Landeshauptmann zu senden, um diesen auf die nachteiligen Verhältnisse in Grundbuchsangelegenheiten hinzuweisen:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schattendorf hat über Antrag des Gemeinderates Gregor Vinter in ihrer Sitzung am 15. XII. 1923 laut Punkt 139 der Sitzungsniederschriften beschlossen, die obengenannten Gemeinden einzuladen, sich an einer Deputation zu beteiligen, der je ein Vertreter aller genannten Gemeinden angehören soll und die den Zweck hat, beim Landeshauptmann vorzusprechen, ihn auf die misslichen Verhältnisse in Grundbuchsangelegenheiten aufmerksam zu machen, und um Abhilfe zu bitten. Das Grundbuchsamt der Grenzgemeinden befindet sich noch immer in Ödenburg und abgesehen davon, dass man sich einen Grundbuchseinlagenauszug für einen auf österreichischen Boden gelegenen Besitz im Ausland beschaffen muss, werden in den letzten Tagen beim Grundbuchsamte in Ödenburg für einen solchen Auszug geradezu unerschwingliche Preise verlangt.“
(Artinger Heribert. Chronik der Freistadt Rust. S. 105)
Obwohl die Gemeinden in einer gemeinsamen Aktion ihre Beschwerden beim burgenländischen Landeshauptmann vorbrachten, sollte es noch bis zum 15. Oktober 1926 dauern, bis die Grundbücher von Ödenburg/Sopron ins Burgenland kamen.
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