Mit dem NS-Reichsgesetz vom 15. Oktober 1938 wurde das Burgenland aufgelöst. Die Bezirke Neusiedl, Eisenstadt, Mattersburg und Oberpullendorf wurden dem Gau Niederdonau, die Bezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf dem Gau Steiermark angeschlossen.
Erste Bemühungen um eine Wiedererrichtung des Burgenlandes gab es bereits kurz nach der Befreiung im April 1945, indem das „Provisorische Landeskomitee” unter der Führung von Dr. Lorenz Karall für ein eigenständiges Bundesland Burgenland eintrat. Führende Politiker, wie Staatskanzler Karl Renner, Staatssekretär Adolf Schärf oder auch der niederösterreichische Landeshauptmann Leopold Figl sprachen sich gegen eine Wiederherstellung des Landes aus und auch in der „Vorläufigen Verfassung” von 1945 wurde die Teilung beibehalten. Auch der niederösterreichische Landeshauptmannstellvertreter und spätere Innenminister, der 1887 in Gattendorf geborene Oskar Helmer (SPÖ), war ein Gegner eines Wiederhergestellten Burgenlandes. Er meinte „unter Verdrehung historischer Gegebenheiten“ im Mai 1945 in Eisenstadt bei einer Bürgermeisterkonferenz:
„Die Leitha ist kein Grenzfluß und war niemals einer. Das nördliche Burgenland strebte immer in der Zielrichtung Wien, Wr. Neustadt, dort war sein natürlicher Absatzmarkt. Nun sind wir zu einer besonders engen Schicksalsgemeinschaft zusammengeschweißt. Ich glaube, wir sollen es auch für alle Zukunft bleiben im Interesse des Landes und der Bevölkerung dieser nördlichen Bezirke des ehemaligen Burgenlandes.“
(Widder, Roland (Hrsg.): Politik im Burgenland nach 1945: in: Burgenland. Vom Grenzland im Osten zum Tor in den Westen. (= Geschichte der österreichischen Bundesländer seit 1945), Wien, Köln, Weimar 2000, S. 363)
Die sowjetischen Besatzungstruppen errichteten jedoch entlang der Lafnitz eine Demarkationslinie zur Steiermark und schufen dadurch die Grundvoraussetzungen für die Wiedererrichtung des Burgenlandes. Am 29. August wurde von der Bundesregierung das „Verfassungsgesetz über die Wiederherstellung des selbständigen Landes Burgenland” beschlossen, das am 1. Oktober 1945 in Kraft trat.
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