Die Verunsicherung und Angst bezüglich „nichtpatriotischer Personen“, wie Pfarrer, Beamte oder Lehrer oft bezeichnet wurden, waren auch noch Jahre nach der Angliederung im Burgenland sehr groß. Verdächtige Handlungen wurden von der Gendarmerie genau beobachtet und den höheren Dienststellen gemeldet. So auch im Juni 1929, als in Marz ungarische Lieder ertönten:
„Am 22. Juni 1929 fand zwischen 21 und 22 Uhr in Marz ein Fackelzug anlässlich der am 23. Juni stattfindenden Fahnenweihe statt, der von dem kath. Burschenverein „Einigkeit“ und dem kath. Mädchenbunde „Maria treu“, deren Präsens Pfarrer Franz Mariska ist, veranstaltet wurde. Diese Aufzüge waren angemeldet.
Die obrigen Vereine unter Vorantritt einer Musikkapelle, Kapellmeister Schreier, Tischlermeister in Forchtenau brachte unter anderen auch dem genannten Pfarrer ein Ständchen dar. Die Mitglieder waren mit Lampions ausgestattet und nahmen vor dem Pfarrhof Aufstellung.
Nach dem ersten Musikvortrag rief Pfarrer Franz Marika durch das offene Fenster des Pfarrhofes das Burschenvereinsmitglied Stefan R., Gymnasiast der 5. Klasse, in Marz wohnhaft, zum Fenster und gab ihm in ungarischer Sprache einen Auftrag. Rosz drehte sich um, gab den Befehl an die Mitglieder deutsch weiter, worauf sie die Lampions höher hielten; dann verschwand R. in den Reihen der Mitglieder gegen die rückwärts aufgestellt gewesene Musikkapelle und im nächsten Moment ertönte ein ungarisches Lied. […] Eine der ung. Sprache vollkommen mächtige Person gab der Gendarmeriepatrouille unter dem Siegel der Verschwiegenheit an, dass das von Pfarrer Marika An Gesprochene, folgend lautete: Sag´den Burschen, sie mögen die Lampions höher halten und dann sag der Musik, sie möge das Lied: „Eljen a haza“ Spielen.“ („Es lebe mein Vaterland, es lebe mein Ungarn“, Anmerkung des Verfassers)
Durch diese Handlung des Pfarrers Marika herrscht unter der staatstreuen Bevölkerung von Marz, besonders unter der Arbeiterschaft Erregung und war es nur dem besonnen Verhalten derselben zuzuschreiben, dass die Ruhe und Ordnung nicht gefährdet wurde, zu deren Aufrechterhaltung nur 4 im Aussendienste gestandene Gendarmeriebeamte des hiesigen Postens zur Verfügung standen. […]“
(BLA. Polizei 1929. III. 1111-1500, Zl. 1346/29)