Den autoritären Kurs der Regierung Dollfuß beantwortete die NSDAP mit einer großen Terrorwelle. NS-Parteimitglieder verübten zahlreiche Anschläge auf Gebäude und auf die Infrastruktur, die vielfach auch Todesopfer forderten. Am 19. Juni 1933 wurde die NSDAP verboten und deren Mitglieder zogen sich daraufhin in die Illegalität zurück. Ihre Aktivitäten konnten dadurch nicht eingedämmt werden. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im März 1938 wurden die „besonderen Leistungen“ der Illegalen gesammelt und infolgedessen lobend erwähnt. Die Liste der „illegalen Kämpfer“ aus Gols vermerkte:
Auszug –
“1) Johann W., seit 17.5.1932 in der Partei, SA Sturmführer bis 1937, von der SA beurlaubt und bis zur Gegenwart Kreisbauernführer. Monatl. Sturmappell in der SA. Allmonatl. Kreisbauernappell. Diese Zeit hindurch ca. 15 Hausdurchsuchungen. 100 S. Ordnungsstrafe. 3 Wochen B.H. Arrest und 3 Wochen Anhaltelager Wöllersdorf
2) Lorenz W., sei 17.6.1931 in der Partei, Ortsgruppenleiter von 16.6.1931 bis 1.11.1936 und dann Hauptortsgruppenleiter bis 1.3.1938 und von dieser Zeit bis zur Gegenwart Sprengelleiterstellv. In seinem Hause wurden Schulungskurse abgehalten. Auch fanden im Hause 8-10 Bezirksappelle statt. Im Jahre 35 und 36 Propagandamaterial befördert. Während der Verbotszeit ein Zimmer mit Hakenkreuzmalerei anfertigen lassen, wofür er angezeigt wurde. Hatte 11 Hausdurchsuchungen. 4 Tage B.H. Arrest und 23 S. Strafe
3) Paul N., seit 15.11.1931 in der Partei, Vom August 1932 bis 1.11.1936 Ortsgruppenleiterstellv. und vom 1.11.1936 bis zur Gegenwart Ortsgruppenleiter. In seinem Hause fanden 6 Bezirksappelle und am 9.11.36 im festlich Geschmückten Keller eine Totengedenkfeier statt. Festredner Gauleiterstellv. Arnhold. Monatl. einen Ortsgruppenappell und wöchentl. Zellenleiterappell. […]”
(BLA-BH Neusiedl am See. 39. Gruppe XI.1. Polizeiakten 1936-38. o.Z.)
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