Noch während in Wien gekämpft wurde, setzte man im Burgenland die ersten Schritte zur Wiedererrichtung des Landes. Auf Betreiben des früheren christlich-sozialen Landesrates Lorenz Karall trafen sich am 11. April 1945 in Mattersburg Politiker verschiedener Parteien, um ein „provisorisches Landeskomitee“ zu bilden. Die „provisorische österreichische Staatsregierung“, und vor allem das Land Niederösterreich, darunter auch der in Gattendorf geborene Staatssekretär und spätere Innenminister Oskar Helmer, waren an einer Wiedererrichtung eines selbstständigen Bundeslandes Burgenland nicht interessiert. Lorenz Karall erkannte die Situation und versuchte dieser entgegenzuwirken.
„Lieber Bela! Samstag soll Dr. Figl, prov. Landeshauptmann von Niederösterreich, nach Eisenstadt und Mattersburg kommen. Du weißt ja, welche Absichten in Wien bestehen. Kurz: Aufteilung des Burgenlandes. Was das bedeutet, weißt Du zur Genüge.
Wir haben in Mattersburg am 11. April 1945 ein prov. Landeskomitee zusammengestellt. Es war meine Initiative mit der Absicht, es auf das ganze Burgenland auszubreiten, aber die Verkehrsschwierigkeiten führten nicht zum gewünschten Resultat. […] Ich ersuche Dich, rede mit dem Elek-Eiweck und stellt Euch auf den Standpunkt, dass wir unbedingt die Selbstverwaltung verlangen. Kannst Dir ja vorstellen, was sich bei der Besetzung der Ämter und in allen Fragen tun würde. Wenn man jetzt auch dazu übergänge, dass man – verspätet – Burgenländer heranzieht, käme nichts Vernünftiges heraus. Ich bitte Dich auch, stellt’s Euch hinter den prov. Landesausschuss, der Burgenland einstweilen vertritt.
Alles Gute, Dein Lovre“
(Aus: Dr. Lorenz Karall Festschrift, bvz vom 17.3.1995, S. 11)
Nachdem am 9. Juli 1945 das Abkommen über die Festlegung der Besatzungszonen unterzeichnet wurde und die sowjetischen Truppen ihre Positionen bezogen hatten, war die Wiedererrichtung des Burgenlandes eine Tatsache. Am 29. August wurde das “Verfassungsgesetz über die Wiederherstellung des selbständigen Landes Burgenland” beschlossen. Es trat mit 1. Oktober 1945 in Kraft.
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