Zur Unterstützung wurde dem Bürgermeister ein Gemeindediener zur Seite gestellt. Zu den Aufgaben des Gemeindedieners, im Burgenland auch „Kleinrichter“ genannt, zählte es unter anderem, die amtlichen Kundmachungen den Dorfbewohnern zu vermitteln. Die Trommel rührend ging er durch das Dorf, um die Anordnungen der Behörden und des Bürgermeisters zu vermelden. Konnte kein Gemeindediener gefunden werden, so musste man improvisieren.
“Vertrag
Der am heutigen Tage abgeschlossen wurde zwischen allen Hausbesitzern von Luising unter folgenden Bedingungen:
Wir verpflichten uns gegenseitig, vom Jahre 1938 an, die Gemeindedienerstelle von Haus zu Haus zu verrichten, und zwar so, daß jedes Haus, der Reihe nach, von Haus Nr. 1 angefangen, jedes Jahr ein Jahr lang die Gemeindedienerstelle versieht für einen Pauschallohn von 1 Meterzentner Weizen, derzeit im Werte von S. 30.-.
Für Häuser, die im Laufe der Jahre eventuell unbewohnt werden, haben die Besitzer trotzdem die Gemeindedienerstelle zu versehen; ebenso verpflichten sich die vertagsschließenden Hausbesitzer, daß ihre Nachkommen, wenn sie ein neues Haus errichten, auch für 1 Jahr die Gemeindedienerstelle versehen müssen. Wenn ein Hausbesitzer, sobald er an die Reihe kommt, die Stelle nicht versehen kann oder will, hat er auf eigene Kosten einen Stellvertreter aufzunehmen oder in die Gemeindekasse den Wert von 10 (Zehn) Meterzentnern Weizen einzuzahlen, wovon der Gemeindedienerstellvertreter ausbezahlt wird.
Gegenwärtig wird der Jahreslohn von 1 Meterzentner Weizen mit S 30,- angenommen und bleibt solange, als sich der Wert der Währung nicht ändert.
Luising, am 1. Feber 1937
Rudolf Wiener, Bürgermeister”
(Chronik zur 800 Jahrfeier Heiligenbrunn, 1998)
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