Westungarn/Burgenland eine bedrohliche Gefahr. Die Kuhpocke befiel zunächst hauptsächlich Rinder, doch deren Erreger kann für sämtliche Säugetiere, auch den Menschen, infektiös sein. Die Übertragung von der Kuh auf den Menschen erfolgte früher meist beim Melken und beschränkte sich auf die Hände.
Der Gerichtstand Ödenburg ermahnte deshalb 1883 die „christlichen Eltern“, die Impfung gegen die Kuhpocke bzw. Menschenblattern/Pocken durchführen zu lassen:
Ödenburg am 13.5.1883
„Christliche Eltern!
Sie werden im Sinne bestehender Gesetze bei der heiligen Taufhandlung Ihres Kindes ermahnt, eine der vorzüglichsten Elternpflichten an dem der göttlichen Vorsehung Ihren anvertrauten Kinde zu erfüllen: dasselbe nämlich bei nächster Gelegenheit einimpfen, und durch die Kuhpocke gegen die schrecklichste aller Krankheiten gegen die Menschenblattern, verwahren zu lassen.“
(Topothek Sauerbrunn)
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