Im Dezember 1947 beschloss der Gemeinderat von Halbturn, dass die Besitzerin des örtlichen Kinos, auf Grund des großen Interesses nach Eintrittskarten, keine Jahreskarten mehr ausgeben dürfe. Diese Regelung brachte nicht den gewünschten Erfolg, da der Ansturm der Besucher übermäßig groß war, wie die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 28. Dezember 1947 zeigt:
„Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, bestimmt zu Beglaubigern der Niederschrift die Herren Fürst Anton und Schneider Paul und gibt den Punkt der Tagesordnung bekannt. Er führt an, daß durch die Neuregelung des Kartenverkaufes lt. Beschluß des Gemeindeausschusses vom 18.12.1947 an der Verkaufsstelle der Kinokarten eine derartige Rauferei entstanden sei, daß sogar die Fensterscheiben von dem Schalter eingedruckt wurden wären. Es wäre unbedingt eine Neuregelung des Kinokartenverkaufes notwendig. Der prov. Gemeindeausschuß faßt nach längerer Debatte den einstimmigen Beschluß: Die Kinokarten sind wie bisher neu zu verkaufen, sodaß auch die, die bisher keine Karten hatten, auch welche bekommen. Außerdem sind die 10. und 11. Reihe freizuhalten für die Heimkehrer, die nach dem 28. Dezember 1947 nach Hause kommen. Frau Preiner (die Kinobesitzerin Anmerkung des Verfassers) hat sich unbedingt an diesen Beschluß zu halten.“
(Gemeindearchiv Halbturn. Gemeinderatsberichte. Niederschrift vom 28. Dezember 1947)