Der 1852 erstmals erwähnte „Haidehof“ zwischen Zurndorf und Gols wurde ab 1894 zu einem modernen Meierhof umfunktioniert und auf den Namen „Friedrichshof“ umbenannt. Rund 200 Bewohner bewirtschafteten den circa 1.600 Joch großen Hof. Die Güterdirektion Halbturn, der Besitzer des Meierhofes, kam in den 1920er Jahren in massive finanzielle Schwierigkeiten und sah sich gezwungen, den Hof zu verkaufen. Der Friedrichshof wurde 1936 aufparzelliert und auf 430 Bauern aus Gols und Weiden am See verkauft. Die noch rund 100 anwesenden Friedrichshofer verloren damit ihre Arbeitsplätze und auch ihre Wohnstätten. Die Gemeinde Zurndorf, auf deren Grundgebiet der Hof stand, sah sich außer Stande, allen Bewohnern eine Heimstätte zur Verfügung zu stellen bzw. ihnen das Heimatrecht zu gewähren. Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See versuchte eine Lösung für die ehemaligen Bewohner zu finden und besuchte die Gemeinden Zurndorf, Weiden am See und Gols.
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung in Gols verlief folgendermaßen:
Niederschrift, aufgenommen am 3. Feber 1937 im Gemeindeamte Gols, anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung des Gemeindetages.
„Freiwillige Aufnahme einiger Arbeiter vom Friedrichshof”.
Bgm. gibt den Gemeindetag bekannt, dass durch die Aufteilung des Friedrichshofes mehrere Familien Arbeit und Unterkunft verloren haben, daher an die Gemeinde, das Ansuchen gerichtet wurde um Aufnahme einiger Familien in den Heimatverband. Nach den kurzen Ausführungen des Bürgermeisters, verliest Bezirkshauptmannstellv. Dr. Pauser, die Zuschrift der Bezirkshauptmannschaft Zl.IX-7/9 vom 20.1.1937 worin die Lösung des Problems „Absiedlung der Arbeiter auf dem Friedrichshof” geplant, zitiert wird. Hernach schildert Bezirkshauptmannstellv. Dr. Pauser, als Betrauter dieser Angelegenheit, eingehender das Problem und führt unter anderen aus, dass diese Arbeiter bisher kaum nennenswerte Kosten der Gemeinde Zurndorf verursachten und lediglich das Zurückwandern nach Zurndorf, im Falle Arbeitslosigkeit zu befürchten wäre. Die Gemeinde Zurndorf verfügt über keine Wohnungen für diese Leute und wäre eine Rückwanderung der Weg ins Elend für die Arbeiter, für die Nachbargemeinde eine ständige Gefahr, da dieselbe eine Überlastung für Zurndorf bedeutet. Die Gemeinde Gols und Weiden am See, haben durch die Auflösung des Friedrichshofes Nutzen, da sie Grundstücke erwarben und sich im Genüsse ihre Erwerbungen befinden. Weiters wird betont, dass diese Aufnahme der drei Familien mit 11, 6 und 4 Kinder in den Heimatverband, nicht unbedingt eine Belastung der Gemeinde bedeutet, da dieselben infolge ihrer 10 jährigen Aufenthaltes in anderen Gemeinden, wo ihnen teilweise Grundstücke angekauft werden, ausgemeindet können werden.
Nach all diesen Ausführungen des Herrn Bezirkshauptmannstellv. Dr. Pauser, wurde seitens des Gemeindetages erwidert, dass seinerzeit anlässlich der Parzellierung, so wie vor Beginn derselben in Erwähnung gebracht wurden die Arbeiter des Friedrichshofes, worauf die kurze Antwort fiel „Die kümmern Euch nichts”. Nach weiterer eingehender Debatte, erbringt der Gemeindetag den einstimmigen Beschluss diesen Antrag abzulehnen, da die Aufnahme dieser drei Familien in den Heimatverband in Hinkunft, eine grosse Last für die Gemeinde bedeuten würde. Die Gemeinde nimmt freiwillig keine Familie vom Friedrichshof in den Heimatverband auf.“
(Burgenländisches Landesarchiv. BH-ND. Agrarwirtschaft. Varia vor 1938. Akt Friedrichshof. IX-50/104,1937.
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