Nur etwa zehn Prozent der Burgenland-Roma überlebten den Holocaust. Die wenigsten kehrten nach 1945 in ihre Heimatdörfer zurück. Der Leidensweg der Roma ging auch nach 1945 weiter. Die Anerkennung als Opfer der rassistischen NS-Verfolgung blieb den Roma lange Zeit versagt, da sie während der NS-Zeit als „Kriminelle“ und „Asoziale“ in die Konzentrationslager eingewiesen wurden. Erst 1961 erhielten sie die ersten kleineren Entschädigungen nach dem Opferfürsorgegesetz. Diese Zahlungen wurden von manchen (wohl der Mehrheit der Bevölkerung) als falsch angesehen.
Gendarmeriekommando Neustift bei Güssing am 21. September 1962 an die Bezirkshauptmannschaft Güssing bezüglich Stimmung der Bevölkerung:
„Die Stimmung der Bevölkerung ist seit dem letzten Berichte unverändert, also gleich gut geblieben, wenngleich an unserer Volksvertretung wegen eines Vorganges heftig Kritik geübt wird. Man kritisiert nämlich die Begünstigung einer bestimmten Personengruppe, die an sich ständig der Fürsorge zur Last fällt und dafür die nunmehr erhaltene Opferfürsorgerente zum Hohn derer, die dafür aufkommen, aus dem Fenster wirft. Einverstanden zeigt man sich dort, wo aus Patriotismus zur 1. Republik für erlittene Unbill gesühnt gehört, nicht aber, wenn Zweifel an der Anspruchsberechtigung zu diesen und jenen Gründen zu bestehen scheinen. In Verbindung damit und im Zusammenhange mit der bereits leise beginnenden Wahlpropaganda sagt man auch schmeichelhaft, den Wählern verspricht man was und denen schenkt man das. […]“
Der Postenkommandant
(BLA. BH Güssing. Karton 23. 27. Situations- und Lageberichte 1960-1977. o.Z.)
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