In der Gewerbeordnung wird heute der Gastronomie unter anderen vorgeschrieben, wie viele Toilettenanlagen pro Platz vorhanden sein müssen, dass getrennte Sitzzellen für Männer und Frauen sowie Pissoiranlagen zu bestehen haben und dass es einen barrierefreien, einwandfrei beleuchteten Zugang geben muss, der ohne Erkältungsgefahr benutzbar sein soll.
Eine Überprüfung der sanitären Anlagen in Pöttsching erfolgte durch die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg 1955. Der Bericht an die burgenländische Landesregierung fällt ernüchternd aus: „Bei der am 12.1.1955 durchgeführten Überprüfung der Gasthäuser in Pöttsching durch die Gewerbereferenten sowie dem Amtsarzte der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg wurde festgestellt, daß in keinem Gasthaus der Gemeinde Pöttsching die sanitären Einrichtungen in Ordnung sind. Die Toilettenanlagen sind primitivst ausgeführt, nicht beleuchtet und auch nicht beschriftet. In einigen Gasthäusern sind die Klosettanlagen ca. 20-30 m vom Gastzimmer entfernt, von jeder Seite einzusehen und können unmöglich von einem Fremden allein gefunden werden.
Sämtlichen Besitzern wurde aufgetragen, raschestens für einwandfreie Klosettanlagen zu sorgen. Ferner wird das h. Amt jedem bescheidmässig die Neuerrichtung bzw. die Instandsetzung der bereits vorhandenen Klosettanlagen vorschreiben. (Burgenländisches Landesarchiv. Regierungsarchiv. Abteilung XII. Zl. XII/6-246/4-54)
Jahr für Jahr Reformen. Jahr für Jahr Vorgaben. Jahr für Jahr mehr Ausgaben. Aber Jahr für Jahr auch weniger Gasthäuser.
Wenn man glaubt Gewerbevorgaben gibt es nur seit den 2000er, der hat sich getäuscht. Im Jahr 1955 kam es unter anderem in der Ortschaft Pöttsching zu einer Überprüfung der sanitären Anlagen durch die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg. Jedoch war das Urteil vernichtend, da die Toiletten als primitiv, nicht beleuchtet und nicht beschriftet etc. beschrieben wurden und in keinem Gasthaus im Dorf Sanitäranlagen existieren, welche in Ordnung waren. Deshalb wurden alle Besitzer aufgefordert, dies so schnell wie möglich zu ändern.
Es ist klar, dass die heutigen sanitären Anlagen nicht mit denen aus dem Jahr 1955 zu vergleichen sind, jedoch hat sich an der Situation an sich nichts geändert. Es werden neue Auflagen zwecks Toiletten gemacht, anschließend kommt es zu einer Überprüfung, diese fällt negativ aus und schon wird ein Zeitlimit für die Sanierung gesetzt. Wer bleibt auf den Kosten sitzen? Der Staat oder der Wirt? Sicherlich hat jeder ein gewisses Maß an Ansprüchen an die Toiletten und deren Sauberkeit, aber müssen die Wirte wirklich so viel investieren? Man sollte meinen, ein sauberer Raum mit einer Toilette und Waschbecken müsse reiche, aber nein, lieber lässt man die Wirte „blechen“. Die Konsequenz dieser Maßnahmen ist die Schließung unserer geliebten Wirtshäuser, doch das scheint unseren Beamten wohl egal zu sein. Leider sind es ja nicht nur die Sanitäranlagen, welche renoviert werden müssen, sondern auch die Schank, die Küche und die Wirtsräume sind betroffen.
Reformen schön und gut, aber bei dem Ganzen darf nicht das Wesentliche verloren gehen: Die Wirtshäuser an sich. Es wäre besser, wenn die Kosten nicht nur an einer Person hängen bleiben würden. Den Wirtinnen und Wirten könnte beispielsweise durch Subventionen und Förderungen des Landes etwas unter die Arme gegriffen werden. Nur durch eine bessere Lösung kann das Aussterben unserer Wirtshäuser verhindert werden, denn lang lebe das Wirtshaus und dessen Spritzwein!