Der Ortsgruppenleiter war der Führer der örtlichen NSDAP, der in alle politischen Entscheidungen der Gemeinde eingebunden war und der den Parteieinfluss geltend machte. Die Ortspartei bestand aus mehreren Zellen, die wiederum in Blöcke eingeteilt waren. Diese Untergruppen wurden von Zell- und Blockleitern geführt, die dem Ortsgruppenleiter unterstanden. Durch die Gliederungen war es möglich, alle Einwohner politisch genau zu kontrollieren. Von den NS-Parteifunktionären wurde wie auch von der Bevölkerung korrektes politisches Verhalten eingefordert.
In einem Rundschreiben des Zagersdorfer NS-Bürgermeisters von 1940 ist zu lesen:
„Meine lieben Parteigenossen und Volksgenossen.
[…] Alle Mäkereien (sic!), Kritisierungen und Tratschereien, ob politischer oder privater Natur, sind stengstens verboten. jeder Einzelne der eine schriftliche Beschwerde oder Anzeige etc. an irgendeine Stelle zu richten hat, muss diese mit seiner eigenständigen Unterschrift unterfertigen […] Auch wird Verleumdungen strengstes nachgegangen. […] Weiters darf es nicht mehr vorkommen, dass sich die Blockleiter der NSDAP, sowie Ortsbauernführer etc. auf der Straße, Schank- und Gasthäuser aufgehalten und für irgendeine Angelegenheit befragt werden. Alle Angelegenheiten können entweder in den Amtsräumen oder in der Wohnung derselben geregt werden. […]“ (Cogrstov/Zagersdorf- Vom Lächeln zur Bewunderung. S. 320)
Hinterlasse einen Kommentar