Der Neusiedler See stellte über Jahrhunderte für die umliegenden Gemeinden eine Verkehrsbehinderung dar. Der Handel und der private Kontakt zwischen den Bewohnern der Dörfer des West- bzw. Ostufers waren massiv eingeschränkt. Nur mit kleinen Zillen bzw. im Winter, wenn der See zufroren war, waren Handelsbeziehungen möglich. Ansonsten musste man den See umfahren, was zu großen wirtschaftlichen Nachteilen führte. Im Jänner 1854 sollte diese Situation verbessert werden, indem die Behörden eine regelmäßige Fährenschifffahrt mittels eines Segelschiffes am Neusiedler See einrichteten. In der Kundmachung dazu heißt es:
„Das hohe k.k. Militär- und Zivil-Gouvernement für Ungarn hat mit Erlaß vom 13. Jänner 1854, zur Erleichterung der Communikation zwischen den durch den Neusiedler-See getrennten Comitaten Oedenburg und Wieselburg eine regelmäßige Schifffahrt auf diesem See mittelst eines Segelbootes angeordnet.
Diese Schifffahrtwird am 1. August d. J. eröffnet und durch sie vorläufig die Verbindung zwischen den Orten Kroisbach im Oedenburger und Illmitz im Wieselburger Comitate bewerkstelliget.
Die Fahrten werden regelmäßig derart stattfinden, daß das Boot täglich um 6 Uhr Morgens von Kroisbach nach Illmitz und um 3 Uhr Nachmittags zurück von Illmitz nach Kroisbach fährt. Jeden Montag und Freitag wird wegen der Wochenmärkte in Oedenburg das Boot noch Vormittags von Illmitz zurückkehren und um 3 Uhr Nachmittags zum zweiten Male von Kroisbach nach Illmitz abgeben und am selben Tage nach Kroisbach zurückkehren. Auf diesem Segelboot werden nicht nur Personen, sondern auch Frachten, welche sich zur Verladung auf demselben eignen, von einem Seeufer auf das andere befördert.
Die Gebühr für die Uiberschiffung [sic!] einer Person beträgt zwölf Kreuzer C.M. und ist jedem Passagier gestattet, an Gepäck 25 Pfd. Gebührenfrei mitzunehmen.
Für Frachten, welche auf dem Schiffe untergebracht werden können, wird die gebühr mit zehn Kreuzern vom Zentner berechnet. Frachten unter einem Zentner unterliegen, wenn sie nicht nach Obigem als gebührenfrei zu behandeln sind, der Gebühr von einem ganzen Zentner. Für Frachten über einen Zentner wird von zehn zu zehn Pfd. je ein Kreuzer Frachtgebühr berechnet.
Mit Ausnahme des Montags und des Freitags kann das Segelboot auch zu Separatfahrten in Anspruch genommen werden, welche Tags vorher bei der Schifffahrtsverwaltung in Kroisbach angekündigt werden müssen und für welche nebst tarifsmäßiger Verrechnung der Frachten die Gebühr für wenigstens fünfzehn Personen von dem Besteller zu entrichten kommt.
Oedenburg am 25. Juli 1855.“
(Huber Hugo. Geschichte der Marktgemeinde Weiden am See. Mattersburg 2016. S. 22)
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