In Ermangelung von Pumpen wurde früher der Wein samt dem Gebinde verkauft. Die Fasszieher, welche zumeist auch Weinsensale waren, zogen beim Weinverkauf die Fässer aus den Kellern. Nach Beschwerden setzte sich die Burgenländische Landwirtschaftskammer dafür ein, dass der Verdienst der Fasszieher einheitlich geregelt wird.

Mönchhof

Die Mönchhofer Fasszieher. Herr Krenn (53 Jahre alt) und Herr Rapp (51 Jahre alt).

„An das Gemeindeamt!
Gelegentlich der Besprechung der Obmänner der burgenl. Weinbauvereine wurde vielfach gegen das Vorgehen einzelner Weinsensale bzw. Fasszieher Beschwerde geführt und ganz besonders darauf hingewiesen, dass in einzelnen Orten die Fasszieher für das Verladen der Weine viel zu viel von den Käufern verlangen.
Die Burgenl. Landwirtschaftskammer musste mit grössten Befremden feststellen, dass in einzelnen Orten die Fasszieher für das Verladen pro Hektoliter Wein 60 Groschen verlangen, während in anderen Orten für die gleiche Leistung nur 25 Groschen gefordert werden.
Hierzu ist zu sagen, dass ein Betrag von 25 g. als Entlohnung pro Hektoliter als angemessen zu bezeichnen ist und dass daher Mehrforderungen über diesen Betrag hinaus als unangemessenen zu bezeichnen sind. Bei der heutigen äusserst schwierigen Lage des ganzen Weinbaues kann mit Fug auch von den Weinsensalen erwartet werden, dass sie ihre Forderungen nicht überspannen. Allerdings sind die Verhältnisse in den einzelnen Orten nicht überall die gleichen, und kann es noch hingenommen werden, wenn mit Rücksicht auf besondere Umstände in einzelnen Orten ev. Ein Betrag bis höchstens 40 g pro hl verlangt wird. Jeder Groschen darüber ist aber unbedingt abzulehnen.
Die Burgenl. Landwirtschaftskammer legt daher in Vertretung des burgenl. Weinbaues dem dortigen Gemeindeamte nah, für den Fall, das im dortigen Gemeindebereiche übermässige Sensalgebühren eingehoben werden sollten, auf die Fasszieher und Weinsensale entsprechend einzuwirken. Sollten diese wider Erwarten kein Einsehen zeigen, so wird um einen diesbezüglichen anherigen Bericht ersucht.
Von der burgenl. Landwirtschaftskammer. Für das Kammeramt. Der Kammeramtsdirektor“ (Gemeindearchiv Halbturn. Korrespondenz 1937. o.Z.)