Im März 1919 wurde von einer sozialdemokratisch-kommunistische Allianz in Ungarn die Räterepublik ausgerufen. Zwischen der bäuerlichen Bevölkerung Westungarns und den Rotgardisten begann eine konfliktbeladene Zeit. Maßnahmen gegen die Konfessionen und Restriktionen, wie Alkohol- oder Tanzverbot, führten in der Bevölkerung zu Abwehrhaltungen. So auch in St. Margarethen, wo die Regierenden rigoros gegen die „Unruhestifter“ vorgingen. Auf einem Plakat wurden die Maßnahmen verkündet:
„Kundmachung
Trotz wiederholter Warnung der Bevölkerung durch die Regierung und dem Gemeinderate werden noch immer die unsinnigen Gerüchte verbreitet, z.B. die Regierung wurde gestürzt, ec. Einige Bauern drohen die Mitglieder des Gemeinderates, im Falle die Regierung gestürzt wird, sofort aufzuhängen, usw. In den letzten Tagen wurde in Erfahrung gebracht, daß beim Gastwirt Kugler die sogenannten Wühlarbeiter ihre Versammlung abhalten und dort Pläne machen. Heute hat sogar Alexander Kugler, der Urheber, die weiße Fahne gehißt.
Das Ödenburger Direktorium sich auf Grund dessen veranlaßt, die Arbeiterschaft in St. Margarethen in Schutz zu nehmen und schärfstens vorzugehen. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung wird bis auf weiteres eine Abteilung Rote Garde in St. Margarethen einquartiert, ferner wurde der Gemeinderat bewaffnet. Derjenige, welcher gegen die Rote Garde oder gegen den Gemeinderat bewaffnet entgegentritt, wird an Ort und Stelle standrechtlich erschossen. Derjenige, welcher eine Waffe im Besitz hat, hat selbe bis morgen dem Kommandanten der Roten Garde abzuliefern. Die Kommando-Kanzlei befindet sich im Gemeinde-Gasthaus.
Morgen nachmittags wird durch die Rote Garde eine strenge Hausdurchsuchung abgehalten, wo eine Waffe vorgefunden wird, wird der Besitzer vor das Revolutionsgericht gestellt.
St. Margarethen, 5. Mai 1919.
Entzbruder m.p.
Kellner m.p.“
(Privatbesitz Fam. Gruber, St. Margarethen – Danke für die Überlassung der Quelle)
Hinterlasse einen Kommentar