Auch Jahre nach dem Krieg herrschte an bestimmten Waren noch großer Mangel, sodass die Zwangswirtschaft, mittels Lebensmittelkarten und Bezugsscheinen, die Versorgung der Bevölkerung mit Grundbedürfnissen gewährleisten musste. So gab es im Sommer 1947 noch immer kaum Sohlenleder zur Reparatur von Schuhen.
Bezirkshauptmannschaft Oberwart am 5.8.1947 an das Amt der burgenländischen Landesregierung in Eisenstadt
Betreff: Preise für Schuhausbesserungen
„Über dortigen Auftrag vom 13.6.1947 wird berichtet, dass vom hiesigen Wirtschaftsamt seit ungefähr 1 Jahr keine Zuteilung von Sohlenleder an die einzelnen Schuhmacher mehr erfolgt. Die Zuteilung erfolgt seit diesem Zeitpunkt vielmehr durch die Bezirksstelle Oberwart der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland. Die Ausbesserung von Schuhen erfolgt auf Grund eines Reparaturscheines, welche vom hiesigen Wirtschaftsamt an sämtliche Bewohner des Bezirkes ausgegeben wurden. Die Reparaturscheine berechtigen zur Ausführung von je einem Paar Schuhe (Besohlung) im Zeitraum eines Jahres. Die Preise für Besohlung bewegen sich zwischen 15 und 25 bzw. zwischen 8 bis 14 S. je nachdem, ob von den einzelnen Kunden das Material für die Besohlung mitgebracht oder vom Schuhmacher beigestellt wird. Das Absatzrichten stellt sich auf 2 bis 5 S., gleichfalls je nachdem ob Material vom Schuhmacher beigestellt wird oder nicht.“
Der Bezirkshauptmann
(Quelle: Burgenländisches Landesarchiv. BH Oberwart XI 152, 1-501-550)
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