In den 1950er Jahren schritt die Motorisierung der Bevölkerung rasch voran. Die Verkehrstauglichkeit von Straßen, Fahrzeugen, aber auch von Verkehrsteilnehmern konnte jedoch mit dieser Situation nicht mithalten, sodass zahlreiche Unfälle mit Motorrädern und zunehmend auch mit Autos passierten. Nachdem in einer Maiwoche 1960 41 Tote zu beklagen waren, sah sich die Politik genötigt, zu Pfingsten Geschwindigkeitsbeschränkungen zu verordnen:
An alle Gendarmeriepostenkommandanten und an das Bezirksgendarmeriekommando in Neusiedl am See und an alle Gemeindeämter!
In der Woche vom 15. bis 22. Mai 1960 ist die Zahl der Verkehrsunfälle wieder erschreckend angestiegen. Es waren 41 Tote und 1.443 Verletzte zu verzeichnen. Da zu den Pfingstfeiertagen ein besonders starker Straßenverkehr zu erwarten ist, wird vom Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Kraftfahrverkehr für diese Tage in Aussicht genommen.
Die in Betracht kommende Verordnung wird etwa folgenden Wortlaut haben: „Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau mit der für den Kraftfahrverkehr während der Pfingstfeiertage 1960 Geschwindigkeitsbeschränkungen verfügt werden. Auf Grund des § 80 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1955, BGBL.Nr.223, wird verordnet:

  • 1. (1) In der Zeit von Samstag, den 4. Juni 1960, 0.00 Uhr bis Montag, den 6. Juni, 24.00 Uhr, dürfen die Lenker von Kraftfahrzeugen auf der Autobahn nicht schneller als 100 km/h, auf allen anderen Straßen nicht schneller als 80 km/h fahren.

(2) Rechtsvorschriften, mit denen eine geringere als die in Abs.1 bezeichnete Fahrgeschwindigkeit verfügt wird, bleiben unberührt.

  • 2. Übertretungen des § 1 Abs.1 sind nach § 111 des Kraftfahrgesetzes 1955 zu ahnden.“ (Gemeindearchiv Halbturn. Korrespondenz 1960. o.Z.)

Erst 1973 wurde in Österreich ein generelles Tempolimit mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb der Ortschaften eingeführt und seit Mai 1974 gilt auf den Autobahnen Tempo 130 km/h.