Ein Beamter der Bezirkshauptmannschaft Güssing machte sich 1927 bezüglich der Hygienezustände in den Gasthäusern so seine Gedanken:
„Die Hygiene in den Gasthäusern der Landgemeinden müsste endlich energisch gefordert werden. Ein Fremder, der mit den herrschenden Verhältnissen nicht vertraut ist, wird von diesen Zuständen abgestoßen. Die Aborte sind in äusserst unpraktischer Weise und unbezeichnet, sowie das Schamgefühl nicht berücksichtigend angelegt, vielfach unrein und es wird überhaupt kein Augenmerk darauf verwendet. Die Gasträume sind verstaubt, Fussböden schmutzig, Gläser verschmiert usw. Die burgenländische Jugend tanzt gern und viel, am liebsten in einem grossen Gedränge. Einen ländlichen Tanzsaal während des Tanzes besehen, zeigt das ganze Bild, wo ein Eingreifen der Behörde platzgreifen muss: Es sollte in keinem Raume erlaubt sein, einen Tanz zu veranstalten, dessen Fussboden nicht geölt wurde.“ (Burgenländisches Landesarchiv. Vorfallenheiten, BH Güssing 1927)
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