In der Diktion der nationalsozialistischen Ideologie wurde der Slawe, insbesondere der Russe, als „Untermensch“ bezeichnet. Aus diesem Grund versuchte man im Deutschen Reich die kulturellen Leistungen Russlands aus dem Gedächtnis der Bürger zu streichen. Nur ein Monat nach Kriegsbeginn wurde folgender Erlass verordnet und an alle Gendarmerieposten und alle Bürgermeister als Ortspolizeibehörden weitergeleitet:
„Über Auftrag des Herrn Reichsstatthalters vom 19.7.1941, Zl.Pol.771O-XVII, gebe ich Ihnen folgenden Erlaß des Herrn Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda zur Kenntnis und Darnachachtung bekannt.
Bis auf weiteres dürfen Werke russischer Autoren wie Komponisten, Schriftsteller, Theaterdichter u.s.w. ohne jede Ausnahme nicht aufgeführt werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß ab sofort in Konzert, Theater, Rundfunk, Gaststätten u.s.w. jegliche Aufführung von Werken russischer Herkunft unterbleibt. Sinngemäß ist auch die öffentliche Darbietung russischer Volkslieder unstatthaft. Die Presse wurde von hier aus angewiesen, von Besprechungen oder Erwähnungen von Werken russischer Herkunft ab sofort Abstand zu nehmen. Dr. Zopf
(Gemeindearchiv Frauenkirchen, Korrespondenz. 1941. 269/1941)
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