Im Dezember 1945 verfügte die ungarische Regierung die „Umsiedlung“ derjenigen ungarischen Staatsbürger, die sich bei der Volkszählung 1941 zur deutschen Nationalität oder Muttersprache bekannt hatten, Mitglied des Volksbundes oder einer bewaffneten deutschen Einheit gewesen waren. Im Frühjahr 1946 wurden auf Grund dieser Verordnung rund 25.000 Deutschsprachige vom Heideboden vertrieben. Viele versuchten sich im angrenzenden Burgenland, wo sie vielfach Verwandte hatten, eine neue Existenz aufzubauen. Die Flüchtlinge/Vertriebenen mussten um eine Aufenthaltsbewilligung und Staatsbürgerschaft ansuchen.
Dies tat auch Johann L. im Oktober 1949 in Zurndorf: „An die Bezirkshauptmannschaft. Ich bitte um die dauernde Aufenthaltsbewilligung und erlaube mir hiefür folgende Gründe anzugeben. Ich werde aus meiner Heimat Ragendorf ausgewiesen, da ich als Volksdeutscher angesehen wurde. Ich habe mich nie politisch betätigt und musste dennoch meine Heimat verlassen. Am 16.10.1945 kam ich nach Zurndorf und war in der Landwirtschaft bei verschiedenen Landwirte tätig. Seit dem Juni 1946 bin ich bei dem Landwirt Johann Dürr in Zurndorf als Landarbeiter beschäftigt. Ich bin ledig und bin in der Lage jederzeit mein Einkommen zu erwerben. Um die österreichische Staatsbürgerschaft habe ich bereits angesucht, da ich die Absicht habe ständig in Österreich zu bleiben. Ich bin unbescholten und bitte daher mir bis zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft den Aufenthalt in Zurndorf zu genehmigen.“
(Burgenländisches Landesarchiv. Regierungsarchiv. Umsiedlung XII/u 1950. 301. Zl. 33-50)
Der Postenkommandant der Gendarmerie bestätigte die Angaben von Johann L., der in späterer Zeit die Staatsbürgerschaft erhielt. Herr Johann L. verstarb am 16. Jänner 1987 in Winzendorf im Bezirk Wiener Neustadt.
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