Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges zerfiel auch die Monarchie Österreich-Ungarn. Ungarn kündigte am 31. Oktober 1918 die Realunion auf und rief wenig später die Republik Ungarn aus. Das neue demokratische Wahlrecht sah vor, dass alle ungarischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen mit Erreichung des 24. Lebensjahres das Wahlrecht erhalten. Bei den Frauen gab es jedoch die Einschränkung, dass die Wählerin „des Lesens und Schreibens kundig“ sein müsse.
Damit erhielten auch zahlreiche Bewohnerinnen Westungarns erstmals die Möglichkeit, ihre politische Meinung kundzutun. Während in Ödenburg/Sopron Frauenvereinigungen gegründet und „Suffragettenkränzchen“ abgehalten wurden, schritten in manchen westungarischen Dörfern wenig später die Frauen erstmals zur Wahl, um die Nationalräte (heute: defacto Gemeinderäte) zu wählen. So berichtet die Grenzpost am 22. Dezember 1918 auf der Titelseite über die Wahl in Apetlon:
„Am 1. Dezember versammelten sich in einem Schulgebäude der hierortigen Staatsschule unsere deutschen Bewohner, um in der Angelegenheit des uns zukommenden Selbstbestimmungsrechtes Verhandlungen zu pflegen. Herr Feldkurat Michael Gangl erklärte der Bevölkerung die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechtes und einstimmig beschloss man die sofortige Einführung unserer lieben deutschen Muttersprache in Schule, Verwaltung und Gericht, die Vereinigung mit den deutschen Komitaten Ödenburg und Eisenburg, deren unumstößliche Autonomie.
Am 3. d. M. wurde dann auf Grund des allgemeinen geheimen Wahlrechtes die Wahl eines Nationalrates vorgenommen. Abgestimmt haben 112 Wähler, männlichen und weiblichen Geschlechtes und gewählt wurden: Johann Thaler 104 St., Johann Gangl 104 St., […]“ (Grenzpost vom 22.12.1918, S. 1)
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