Beim Weinbau konnte man ab den 1960er Jahren einen schönen Gewinn erzielen. Zudem war es durch die Mechanisierung der Weingartenarbeit möglich, mehr Flächen zu bewirtschaften. Dies führte dazu, dass sich die Weinbaufläche im Burgenland ab den 1960er Jahren mehr als verdoppelte. Experten befürchteten, dass es dadurch künftig zu einer Überproduktion und zu einem Preis- bzw. Qualitätsverfall kommen könnte. Die Politik reagierte daraufhin mit Reglementierungen, sprich Auspflanzungsverbotsgesetzen, die jedoch kaum wirksam waren, wie ein Weinbauberater der burgenländischen Landwirtschaftskammer in seinen Tagebucheintragungen 1969 aufzeigte:

Weinbau

„Es wird ausgesetzt“ – 1963 in Halbturn

„[…] Jetzt ist das Gesetz wahrscheinlich ganz erledigt, denn vor 3 Jahren wurde versprochen, rechtzeitig ein vernünftiges Gesetz zu machen. […] jetzt wird ausgesetzt. Strenge Strafen werden aus politischen Gründen sowieso kaum zu erwarten sein. Leider kann nach dem alten Gesetz auch dort ausgepflanzt werden, wo kaum 10% Weingärten vorhanden sind, sodaß sich das Weinbaugebiet in den nächsten Jahren erheblich erweitern wird. […] 19.3.1969: Herr P. aus Jois hat am 8. April für seine 4 ha widerrechtlich ausgepflanzten Weingärten den Rodungsauftrag. In Andau wurden etliche Weinbauern wegen widerrechtliche Auspflanzung angezeigt. Der dortige Bürgermeister wäre verpflichtet, die Anzeigen untersuchen zu lassen, doch der läßt sie liegen, sagt man. Er soll angeblich bei den Bauern auf einer Versammlung gesagt haben ‚setzts ruhig aus, wann etwas kommt, bin ich krank.‘ […] Juni 1969: Mit dem ‚hart durchgreifen‘ ist es nichts geworden. Der P. in Jois geht schon Steckenschlagen. Inzwischen ist durchgesickert, daß keinem was passiert. […]“
(Stainer Heinz. Weinerlebnis. 30 Jahre Burgenländischer Weinbau. Eisenstadt 1993. S.44-45)
P.S.: Die Experten hatten mit ihren Befürchtungen recht. Bereits in den 1970er Jahren kam es im Weinbau zu einem Preisverfall und zu massiven Absatzproblemen.